Das Landesgericht für Strafsachen Wien hat heute die Untersuchungshaft gegen René BENKO um weitere zwei Monate verlängert. Der Beschluss erfolgte auf Antrag der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft. Bereits zuvor war die am 24. Jänner 2025 erstmals verhängte Untersuchungshaft am 31. Jänner 2025 einmalig verlängert worden.
Das Gericht geht weiterhin von dringendem Tatverdacht aus, ebenso vom Vorliegen des Haftgrundes der Tatbegehungsgefahr. Laut bestehender Verdachtslage soll Benko trotz laufender Insolvenzverfahren, die auch ihn als Privatperson betreffen, versucht haben, noch vorhandene Vermögensteile zu verschieben bzw. zu verschleiern.
Spätestens am Montag, den 28. April 2025, ist neuerlich über die Untersuchungshaft zu entscheiden.
Gegen den Beschluss auf Verlängerung der Untersuchungshaft ist binnen drei Tagen eine Beschwerde an das OLG Wien möglich. Die Verteidigung und die WKStA gaben keine Erklärung ab.