Die Genehmigung von Vorhaben der Energiewende soll dadurch beschleunigt werden, etwa indem ihnen ein hohes öffentliches Interesse zugeschrieben wird. Vorgesehen sind Maßnahmen zur Steigerung der Verfahrenseffizienz. Zudem wird die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs zu Bürgerinitiativen in Genehmigungsverfahren berücksichtigt.
All das geschieht vor dem Hintergrund, dass die Regierung dem Ausbau der Erneuerbaren Energien zentrale Bedeutung zuschreibt. Bis 2030 will Österreich - bilanziell - seinen gesamten Strom aus Sonne, Wind, Wasser und Biomasse produzieren und damit die Energieversorgung unabhängig von fossilen Importen machen.
Die Novelle des UVP-Gesetzes, der im Umweltausschuss des Nationalrats nicht nur die Koalitionsfraktionen ÖVP und Grüne, sondern auch SPÖ und NEOS zugestimmt haben, sieht vor, dass Verfahren künftig effizienter abgewickelt und unnötige Doppelprüfungen vermieden werden. Eine fehlende Energieraumplanung in einem Bundesland kann künftig die Errichtung von Windrädern nicht mehr blockieren. Denn, so die Argumentation des Klimaschutzministeriums: Die Eignung des Standorts wird ohnehin im UVP-Verfahren geprüft, und auch die Zustimmung der Gemeinde wird dabei eingeholt.
Abgeschafft wird, dass in den Verfahren mehrmals die gleiche Frage geprüft wird, etwa was das Landschaftsbild betrifft. Zur Verfahrensbeschleunigung soll auch beitragen, dass Projektwerber künftig für Ausgleichsflächen auch einen finanziellen Ausgleich leisten können. Weiters werden (Blanko-)Beschwerden keine aufschiebende Wirkung mehr haben.
Mehr Bedeutung bekommt der Bodenschutz. Große Flächen für Chalet-Dörfer oder Parkplätze einfach zuzubetonieren, soll ohne Prüfung nicht mehr möglich sein. Zudem muss bei allen Projekten bereits bei der Einreichung verpflichtend ein Bodenschutzkonzept vorgelegt werden.
Der Entwurf war lange auf Eis gelegen, SPÖ und NEOS kritisierten entsprechend, dass die Novelle zu spät komme und zu wenig weitreichend sei. Fundamental ist die Kritik der FPÖ. Sie sieht dadurch den Föderalismus ausgehebelt und warnte davor, dass das Land mit Windrädern zugepflastert werde. Umweltorganisationen stießen sich dagegen an der damals angekündigten Möglichkeit der Ausgleichszahlungen für Projektwerber, aber auch an der Abschaffung der aufschiebenden Wirkung für Beschwerden. Zudem kam vielen Kritikern eine ausgewogene Abwägung zwischen Energiewende und Biodiversität zu kurz.