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UVP-Novelle soll Erneuerbaren-Ausbau beschleunigen

UVP-Verfahren sollen schneller und effizienter werden - Keine Doppelprüfungen mehr - Förderung für PV-Anlagen wird erhöht, Biogas-Produktion soll ausgebaut werden
Amelie Miller
Windräder
Windräder
© Pixabay

Die türkis-grüne Koalition hat sich auf der heurigen Regierungsklausur auf die Novelle der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) geeinigt. Mit den Neuerungen sollen UVP-Verfahren schneller und effizienter werden, die Novelle ist Teil eines angekündigten Pakets zum schnelleren Ausbau Erneuerbarer Energien. Daneben wurde eine Erhöhung der Photovoltaik-Förderung und ein Ausbau der Biogas-Produktion angekündigt.

Im Rahmen der UVP-Novelle sollen künftig die Verfahren für große Energiewende-Projekte wie etwa Windparks noch schneller gehen. Unter anderem soll es künftig keine Doppelprüfungen in den Verfahren mehr geben. Wenn etwa bei der Ausweisung von Flächen das Landschaftsbild bereits geprüft wurde, dann sei im Genehmigungsverfahren keine erneute Prüfung notwendig.

In Bundesländern, wo es keine Energieraumplanung gibt, soll es künftig möglich sein, das UVP-Verfahren zu beginnen, ohne dass es eine Widmung der Gemeinde gibt. Das UVP-Verfahren prüft die Eignung des Standortes, im Rahmen dessen wird auch die Zustimmung der Gemeinde eingeholt.

Vorhaben für die Energiewende soll künftig ein hohes öffentliches Interesse zugesprochen werden. Damit sollen auch Beschwerden nicht mehr automatisch aufschiebende Wirkung mehr haben. Um die Bodenversiegelung nicht weiter voranzutreiben, muss zudem künftig für jedes Projekt ein Bodenkonzept vorgelegt werden. Mit den Neuerungen sollen unnötige Prüfungen verhindert und die Verfahren besser strukturiert werden. Insbesondere für die Wirtschaft soll die Verfahrensdauer deutlich verkürzt werden, um Infrastrukturprojekte, die zur Energiewende beitragen, schneller umzusetzen.

Im vergangenen Sommer hatte der Entwurf einiges an Kritik geerntet. Bemängelt wurden damals unter anderem vom Wirtschaftsministerium überschießende Genehmigungskriterien zu CO2-Emissionen und zum Bodenschutz und Ineffizienzen im Verfahren. Umweltorganisationen stießen sich dagegen an der damals angekündigten Möglichkeit der Ausgleichszahlungen für Projektwerber, aber auch an der Abschaffung der aufschiebenden Wirkung für Beschwerden. Zudem kam vielen Kritikern eine ausgewogene Abwägung zwischen Energiewende und Biodiversität zu kurz.

Neben der UVP-Novelle kündigte die Regierung die Aufstockung der Förderung für Photovoltaik-Anlagen an. 2023 würden 600 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Zudem soll die Förderung vereinfacht werden. Den Rahmen für den Ausbau bei PV-Anlagen soll das Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungs-Gesetz (EABG) bilden. Ausgebaut werden soll auch die Produktion von Biogas in Österreich um die Abhängigkeit vom russischen Erdgas weiter zu reduzieren. Die Produktion soll bis 2030 auf 10,5 Terawattstunden pro Jahr erhöht werden, das entspricht laut Angaben der Regierung einer Verzehnfachung in den kommenden sieben Jahren.

Der Umweltdachverband begrüßte die Aufstockung der PV-Förderung und den geplanten Ausbau der Biogas-Produktion, kritisierte jedoch, dass das Erneuerbaren-Wärme-Gesetz (EWG) und das Klimaschutzgesetz, welches den Ausstieg aus fossilen Energieträgen regeln soll, weiterhin ausständig sei. Auch der Umweltorganisation WWF fehlt noch der "Beschluss eines starken Klimaschutzgesetzes, eine Reform des geplanten Energieeffizienzgesetzes und den Abbau umweltschädlicher Subventionen in Milliardenhöhe". In dieselbe Kerbe schlägt auch der Dachverband Erneuerbare Energie Österreich (EEÖ). Von einem "Beschleunigungspaket" könne erst gesprochen werden, wenn neben der UVP-Novelle auch das EWG, das Klimaschutzgesetz und das Energieeffizienzgesetz umgesetzt werden und es einen offiziellen Entwurf für das Erneuerbares-Gas-Gesetz gebe.

Für die Industriellenvereinigung (IV) begrüßt die Einigung zur UVP-Novelle. "Besonders positiv ist die klare Strukturierung der Verfahren, um den Projektwerbern mehr Planungssicherheit zu geben. Denn wesentliche Investitionsentscheidungen brauchen klare Rahmenbedingungen", so IV-Präsident Georg Knill laut Aussendung. Auch die WKÖ zeigte sich erfreut über die Neuerungen bei UVP-Verfahren, beim Ausbau von Biogas hätte sich WKÖ-Generalsekretär Karlheiz Kopf jedoch "mehr und praxisnähere Maßnahmen" gewünscht. Höhere Kapazitäten in den kommenden Jahren seien jedoch ein "zentrales Ziel". (apa)