IMMOunited

UVP-Novelle: VÖPE sieht Nachbesserungspotenzial

Die VÖPE – Vereinigung Österreichischer Projektentwickler fordert eine bundeseinheitliche methodische Grundlage vom BMK – in Form eines regelmäßig aktualisierten Leitfadens.
Amelie Miller
Windradl
Windradl
© Pixabay

Künftig werden nur mehr Städtebauvorhaben, die mit einer „Neuerschließung“ einhergehen, UVP-pflichtig sein. Leider ist die „Neuerschließung“ im Gesetz nicht ausreichend definiert, so Sebastian Beiglböck, Geschäftsführer der VÖPE.

„Unserem Verständnis nach ist damit eine Entwicklung auf der grünen Wiese gemeint, also auf einem bisher nicht versiegelten und nicht mit Infrastruktur erschlossenem Gebiet. Entwicklungen, die auf zumindest teilweise versiegeltem und mit Infrastruktur erschlossenem Gebiet geplant sind, beispielweise auf Konversionsflächen, sollten im Sinne eines Anreizes zur Eindämmung des Flächenneuverbrauchs und des Bodenschutzes explizit von einer UVP-Pflicht ausgenommen sein.“

Ebenso sollten laut VÖPE Projekte der Innenverdichtung des bestehenden Siedlungsgebietes ausgenommen werden, da die Alternative in der Regel eine unkontrollierten Außenentwicklung ist.

„Wir sind auf einem guten Weg. Nachbesserungen sind aber aus unserer Sicht jedenfalls noch nötig.“