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Dorint Hotelgruppe reicht in Deutschland Verfassungsbeschwerde ein

Dorint-Aufsichtsratschef Dirk Iserlohe fühlt sich von der Bundesregierung bei den Coronahilfen gegenüber anderen Unternehmen benachteiligt und sieht seine Grundrechte auf Gleichbehandlung verletzt.
Michael Neubauer
Dirk Iserlohe
Dirk Iserlohe
© Honestis AG

Durch die Deckelung der Überbrückungshilfe III auf 12 Millionen Euro für sechs Monate und die reaktivierte Insolvenzantragspflicht seien größere mittelständische Unternehmensgruppen nicht überlebensfähig, argumentiert Dorint-CEO Dirk Iserlohe. 

„Die Konzeption der Staatshilfen führt für die Nicht-KMUs dazu, dass das von Wirtschaftsminister Altmaier vorgegebene Ziel, dass „kein Unternehmen wegen Corona in die Insolvenz muss“, sicher verfehlt wird. Diese Verfahrensweise verstößt zudem gegen den Artikel 3 des Grundgesetzes (Gleichheitsgrundsatz).“  Der Kölner Unternehmer sieht zwar, dass die „November- und Dezemberhilfen“ grundsätzlich Schadensregulierungsansätze sind, diese aber im Vorhinein bereits auf 75 % der Vergleichsmonate des Vorjahres (2019) begrenzt sind.

Dem zur Folge erhält der Einzelunternehmer mit seinem 120 Zimmerhotel nahezu 90 % des entstandenen Schadens in den Jahren 2020 und 2021. Ein Verbundunternehmen wie die Dorint Gruppe hingegen, erhält nach Inanspruchnahme aller Förderprogramme (2020 und 2021) nur ca. 38 % des tatsächlich bis 30.06.2021 entstanden Schadens und bleibt auf ca. 60 Millionen €uro Verlust sitzen. 

"Das ist doch absurd und unfair", kritisiert Dirk Iserlohe.