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Verkauf der Sberbank-Reste könnte rechtliches Nachspiel haben

Restvermögen der Sberbank Europe war im Juni an Remus-Miteigentümer Stephan Zöchling gegangen - Supernova Invest GmbH, die auch am Deal interessiert war, erstattete nun Anzeige.
Michael Neubauer
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© APA/ROLAND SCHLAGER

Der Verkauf des Restvermögens der früheren Sberbank Europa an Stephan Zöchling, Miteigentümer des steirischen Auspuffspezialisten Remus, könnte ein rechtliches Nachspiel haben. So habe die Supernova Invest GmbH, die ebenfalls an den Resten der Sberbank Europe interessiert gewesen war, Strafanzeige bei der WKStA erstattet. Das berichtete der "Standard" am Freitag online. Die Staatsanwaltschaft Wien, die nun zuständig ist, prüfe die Anzeige derzeit.

Demnach habe die Grazer Supernova Invest GmbH Anfang August Strafanzeige gegen unbekannte Täter bei der WKStA eingebracht. Es gehe dabei um den Verdacht auf Amtsmissbrauch oder "in eventu" (allenfalls) auf Betrug, schrieb der "Standard". Die WKStA habe den Fall an die Staatsanwaltschaft Wien abgetreten.

Nach der Abwicklung der Sberbank Europe sei das Restvermögen aufgrund der Sanktionen eingefroren gewesen. Auf Basis einer später in die EU-Sanktionsverordnungen aufgenommenen Ausnahmebestimmung sei die Verwertung bis Mitte Juni 2022 aber noch möglich gewesen. Die Ausnahmeregelung galt dabei laut "Standard" nur dann, wenn das entsprechende Geschäft bereits vor Verhängung der Sanktionen am 21. Juli 2022 eingefädelt ("ongoing transaction") und bis zum 17. Juni 2023 abgeschlossen worden war.

Die russische staatliche Konzernmutter Sberbank verkaufte an Zöchling. Unbestätigt blieb der kolportierte Kaufpreis von rund 240 Millionen Euro. Genehmigt wurde die Transaktion laut "Standard"-Bericht von der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN), die für Sanktionsangelegenheiten zuständig ist.

"Nach Kenntnisstand" von Supernova sei allerdings ausschließlich sie schon mit 21. Juli 2022 in Verhandlungen mit der russischen Mutter gestanden, schrieb der "Standard". Den Anträgen der vier anderen Interessenten, darunter die Gesellschaft von Zöchling, hätte demnach nicht stattgegeben werden dürfen.

Ein Sprecher des Innenministeriums erklärte gegenüber dem "Standard" dass die DSN die Anträge nach geltender Rechtslage geprüft und die erforderlichen Bescheide erlassen habe. Zöchling sagte, dass er die Strafanzeige nicht kommentieren könne und auch nicht verstehe. Er verwies auf die Genehmigung durch die DSN, die Entscheidung über den Käufer sei letztlich bei der Sberbank gelegen.

Die Sberbank Europe geriet kurz nach Beginn des Ukraine-Kriegs aufgrund massiver Geldabflüsse und wegen der folgenden Sanktionen gegen Russland in Schieflage. Am 1. März 2022 untersagten die Aufsichtsbehörden den Geschäftsbetrieb mit sofortiger Wirkung. Ab Mai wurde die Bank abgewickelt. Die Abwicklung wurde im Dezember 2022 abgeschlossen, damit erlosch auch die Bankkonzession. (apa)