Noch vor der Wahl könnten kurzfristig einschneidende wohnrechtliche Beschlüsse im Parlament gefasst werden. Das freie Spiel der Kräfte motiviert derzeit SPÖ und Grüne, das per Initiativantrag im Sommer in das Parlament gehievte Universalmietrecht zu beschließen. Was bedeutet das für den Immobilienstandort Österreich? Drosselung der Investitionen in den Wohnbau, staatlich angeordnete Wertvernichtung, Erhöhung der Leerstandsquote, massive Dämpfung der privaten Zukunftsvorsorge (3. Säule des Pensionssystems), einkommensteuerliche Kollateralschäden und veritable Wertberichtigungen für die finanzierenden Banken.
Besonders kritisch ist zu sehen, dass ohne Begutachtung eines der wichtigsten wohnrechtlichen Gesetze quasi über Nacht in den Grundfesten verändert würde. Der ÖVI plädiert massiv dafür, diese sensible Materie nicht einem kurzfristigen wahltaktischen Denken zu opfern.
Das alles vor dem Hintergrund, dass ohnehin 60 Prozent aller Mietwohnungen österreichweit im kommunalen und gemeinnützigen Sektor angeboten werden. Das eigentliche Problem der fehlenden sozialen Treffsicherheit wird durch ein Universalmietrecht ignoriert und noch verstärkt.
Das von der SPÖ jüngst vorgelegte Rechenbeispiel über eine 80 Quadratmeter Mietwohnung mit einem Einheitszins von 5,50 Euro dokumentiert, dass sich eine Refinanzierung in 20 Jahren keineswegs ausgeht. Steuerlich ist damit die Gefahr einer Aberkennung der Unternehmereigenschaft des Vermieters (LiebhabereiVO) gegeben. Fairness für alle? Ganz klar nein: nicht für das Feindbild privater Vermieter – so die Botschaft. Wohnen kostet. Nur: Die Gemeinnützigen verbrämen dies besser. Selbst der gemeinnützige Sektor schafft es nicht, Wohnungen, die 20 Jahre alt sind, zum Preis des Universalmietrechts anzubieten: Ein zufällig ausgewähltes, online aktuell abgefragtes Wohnungsangebot einer gemeinnützigen Gesellschaft (1110 Wien, Wobenkastraße) zeigt, dass sich die Bruttomiete über dem angepeilten Universalmietzins bewegt. Die Genossenschaft stellt dem Mieter in einer mehr als durchschnittlichen Lage zusätzlich zum Mietzins sogar noch 20.141 Euro Finanzierungsbeitrag in Rechnung.
Auch das zweite von der SPÖ wieder aufgebrachte Thema, die Zahlung der Maklerprovision nur durch den Vermieter, ist aus der typischen Wahlkampfmottenkiste nicht wegzudenken. Nicht bedacht wird, dass mangels Vertragsverhältnis zwischen Makler und Mietinteressent jegliche Haftung des Maklers gegenüber dem Mieter obsolet wäre. Beratung und Schutz des Interessenten fiele dann weg, wie auch das Justizministerium im heurigen Frühjahr in einer Stellungnahme zu den parlamentarischen Bürgerinitiativen betreffend Bestellerprinzip (BI 105, BI 110) kritisch angemerkt hatte.
Abschließender Appell an alle Parteien kann nur sein, nicht vordergründig durch Aufbauen von Feindbildern und aus rein wahlkampftaktischen Überlegungen heraus das Thema Wohnen im Wahlkampf auf unsachlichste Weise zu instrumentalisieren. Das Vermieter-Bashing ist rundweg abzulehnen und schadet allen nur.