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Vernichtende Rechnungshofkritik zum Grundverkehr im Pinzgau

Landesrechnungshof: Rechtsstaatlichkeit der Grundverkehrskommissionen "weitgehend missachtet" - Fehlende oder mangelnde Dokumentation
Patrick Baldia
Patrick Baldia
Pinzgau
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Die Kritik an fehlenden oder mangelhaften Dokumentationen bei den Entscheidungen über Grundkäufe zieht sich wie ein roter Faden durch den Bericht des Salzburger Landesrechnungshofs (LRH), der der APA vorliegt.

Im Prüfungszeitraum 2013 bis 2020 haben die Pinzgauer Kommissionen über 1.478 Grundverkäufe entschieden. In zahlreichen Fällen, so die Prüfer, sei aber eine nicht zuständige Kommission zusammengetreten, weil die Zuständigkeit erst in der Sitzung geprüft worden sei. Und der LRH weist darauf hin, dass Bescheide von unzuständigen Behörden rechtswidrig seien. Die Kommission entgegnete, dass eine Prüfung der Zuständigkeit schon zum Zeitpunkt der Antragsstellung nicht möglich und realitätsfremd sei.

Nächster Kritikpunkt: Ab 2015 habe der Vorsitzende die Verfahren nur mehr mit standardisierten Sitzungsprotokollen ohne zusätzliche Niederschriften dokumentiert. "Dadurch waren Sachverhalte, die die Grundlage für Entscheidungen der Grundverkehrskommission bildeten, aus den Akten nicht nachvollziehbar." Eine Niederschrift sei im Grundverkehrsgesetz nicht vorgesehen, so die Rechtfertigung. Replik der Prüfer: Man dürfe doch davon ausgehen, dass auch in den Grundverkehrskommissionen das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz gelte.

Bei 188 Grundverkäufen von 2018 bis 2020 hat die Bezirksbauernkammer nur in 25 Fällen die erforderliche "Landwirteeigenschaft" bestätigt. Aufgrund der fehlenden Dokumentation durch Niederschriften konnten die Prüfer aber nicht mehr erheben, aus welchen Sachverhalten die Kommission dann doch auf die Landwirteeigenschaft der Grundkäufer schloss. Jedenfalls habe es auch Grundkäufe durch (Mit)Eigentümer von Großkonzernen, Hotelbetrieben oder Großunternehmen gegeben, indem diese auf ihre Eigenschaft als Landwirt verwiesen haben, wie aus dem Prüfbericht hervorgeht.

Sieben Verfahren wurden dann genau unter die Lupe genommen. Beispielsweise erwarb ein deutscher Unternehmer eine 191 Hektar große Alm. Seine Landwirteeigenschaft wurde mit Grundbuchauszügen und einer Unfallversicherung für Landwirte untermauert. Die Bezirksbauernkammer bestätigte die Eigenschaft nicht, trotzdem wurde der Grundkauf von der Kommission ohne dokumentierte Prüfung genehmigt.

Der Rechnungshof fand noch zahlreiche weitere Kritikpunkte, unter anderem mangelnde Prüfung der Grundstückspreise auf Ortsüblichkeit oder keine nachvollziehbare Prüfung auf Großgrundbesitz. Abschließendes Resümee: "Die Rechtsstaatlichkeit darf nicht auf dem Altar der vermeintlichen Verfahrensökonomie geopfert werden." (apa)