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Verwaltungsgericht Hamburg kippt 800-Quadratmeter-Regel

Das Gericht erkennt in der Coronavirus-Eindämmungsverordnung der Stadt Hamburg in der seit dem 20. April gültigen Fassung eine unbegründete Ungleichbehandlung von kleineren und größeren Geschäften.
Amelie Miller
SportScheck Hamburg
SportScheck Hamburg
© sportscheck.com

In Hamburg war ein Eilantrag von SportScheck gegen die 800-Quadratmeter-Öffnungsregel zunächst erfolgreich. Das Verwaltungsgericht hat entschieden, dass der Händler sein Geschäft ohne Flächenverkleinerung öffnen darf. Dabei handelt es ist um die rund 4000 Quadratmeter große Filiale von SportScheck auf der Mönckebergstraße.

Antragsstellerin ist die Galeria Karstadt Kaufhof-Tochter SportScheck. Das geht aus aus dem Beschluss hervor, in dem eine Filialgröße der Antragsstellerin zwischen 3.100 und 4.083 Quadratmeter genannt wird. Ob SportScheck am heutigen Donnerstag tatsächlich die gesamte Filiale öffnen wird, ist allerdings noch unklar. 

Das Ergebnis dürfte weitere Bewegung in die Debatte um die Teilöffnungen von Einzelhandelsgeschäften bringen.

Gegen das Urteil hat die Stadt Hamburg bereits Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht erhoben und beantragt, dass das 800-Quadrameter-Limit bis zu einer Entscheidung in Kraft bleibt.