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VfGH-Urteil zur Ferienwohnungspauschale

Eine Linzer Hauseigentümerin hatte wegen Sanierung einer nicht benutzbaren Wohnung Abgabe zahlen müssen - Höchstgericht gab ihrer Beschwerde recht
Michael Neubauer

Das Land Oberösterreich wird sein Tourismus-Gesetz im Bezug auf die Ferienwohnungs- bzw. Freizeitwohnungspauschale adaptieren, nachdem eine Linzer Hauseigentümerin jetzt mit ihrer Beschwerde vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) erfolgreich war. Sie hatte wegen des Leerstandes der Wohnung für mehr als 26 Wochen im Jahr 2019 die Abgabe von 72 Euro inklusive eines Zuschlags von 144 Euro zahlen müssen.

Obwohl die Mietwohnung, die als Haupt- und nicht als Zweitwohnsitz genutzt wurde, wegen einer grundlegenden Sanierung nicht bewohnbar war, hatte die Hausbesitzerin von der Stadt Linz die Freizeitwohnungspauschale in Rechnung gestellt bekommen. Eine entsprechende Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht (LVwG) wegen dieser Forderung wurde im Jänner 2021 abgewiesen.

Als Hauptgrund wurde angeführt, dass es im "rechtspolitischen Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers liege", für eine Wohnung, die mehr als 26 Wochen nicht als Hauptwohnsitz genutzt werde, eine Ferienwohnungspauschale vorzuschreiben.

Diese Entscheidung wurde beim Höchstgericht angefochten. Der VfGH teilte das erstinstanzliche Erkenntnis nicht und hob es auf, denn es handle sich um eine Ferienwohnungsabgabe und keine für allgemeine Leerstände.

Das Büro des zuständigen Landesrates Markus Achleitner (ÖVP) teilte am Donnerstag mit, dass man bereits Juristen und Juristinnen des Landes beauftragt habe, das Tourismusgesetz zu ergänzen. So sollen "sanierungsbedürftige Objekte, die hauptwohnsitzlich genutzt wurden und nach Abschluss der Sanierung auch wieder hauptwohnsitzlich genutzt werden, ausschließlich für die Dauer der Sanierung nicht abgabepflichtig" sein, hieß es. Gleichzeitig wies das Büro drauf hin, "dass der VfGH die Regelungen zur Freizeitwohnungspauschale nicht aufgehoben hat, womit diese auch nicht verfassungswidrig sind".

Die Grünen wollen generell eine "echte Leerstandabgabe". Angesichts steigender Wohnungspreise schaffe nur dies "den nötigen Anreiz, bewusst leergehaltene Wohnungen wieder auf den Markt zu bringen", sagte die Wohnbausprecherin Ines Vukajlović.

Die SPÖ wiederum forderte Achleitner auf, statt einer Ergänzung im Gesetz eine umfassende Novelle vorzunehmen. Klubvorsitzender und geschäftsführender Landesparteichef Michael Lindner verwies auf einen Antrag seiner Partei von 2016 für eine Zweitwohnsitzabgabe. Die maximale Abgabenhöhe wäre demnach von 11,80 Euro pro Monat für Kleinwohnungen bis 30 Quadratmeter und bis zu 64,80 Euro monatlich für Wohnungen über 90 Quadratmeter gestaffelt gewesen. Die Entscheidung darüber wäre beim jeweiligen Gemeinderat gelegen.

Die FPÖ bekräftigte, dass eine Präzisierung des Freizeitwohnungspauschalen-Gesetzes notwendig sei. Klubobmann Herwig Mahr sprach sich aber angesichts der Teuerungen gegen "überschießende, eigentumsfeindliche Zusatzbelastungen" aus.

Die NEOS wollen die Abgabe grundsätzlich überdacht sehen und fordern eine praktikablere Lösung: "Ständig zu erheben, wie jede einzelne Wohnung im Gemeindegebiet genutzt wird, ist ein unvertretbarer bürokratische Aufwand", so NEOS-Klubobmann Felix Eypeltauer. Für zielführender als eine Leerstandsabgabe hält er etwa steuerliche Anreize für Investitionen in Wohnbau, Sanierung und Vermietung, um letztere für private Wohnungsbesitzer attraktiver zu machen. (apa)