Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat die erstinstanzlichen Urteile in der BUWOG-Affäre weitgehend bestätigt, jedoch die Haftstrafen aufgrund der „unangemessenen Verfahrensdauer“ halbiert. Dies betrifft auch den ehemaligen Finanzminister Karl-Heinz Grasser. Die Vorsitzende des OGH-Richtersenats, Christa Hetlinger, betonte am Dienstag, dass die Taten dadurch nicht bagatellisiert würden. Sie bezeichnete Grassers Vorgehen als „beispiellos“.
Hetlinger erklärte, dass die Verhängung „gravierend geringerer Strafen“ keinesfalls die Taten verharmlosen solle, sondern im Gegenteil. Die Handlungen der Angeklagten seien schwere Korruptionsvergehen mit einem Schaden von fast zehn Millionen Euro.
Besonders hart ging die Senatsvorsitzende mit Grasser ins Gericht. Dass sich ein Finanzminister derart persönlich bereichert habe, sei in Österreich „beispiellos“ und erschüttere das Vertrauen der Bevölkerung in die Politik.
Grasser war 2020 vom Wiener Straflandesgericht wegen Untreue, Geschenkannahme durch Beamte und Beweismittelfälschung zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Der OGH reduzierte die Freiheitsstrafe für den Ex-Finanzminister auf vier Jahre und für den ehemaligen FPÖ-Generalsekretär Walter Meischberger auf dreieinhalb Jahre. Die Zusatzfreiheitsstrafe für den Ex-Lobbyisten Peter Hochegger wurde von sechs auf drei Jahre, teilweise bedingt, reduziert.
Die Freiheitsstrafe für den ehemaligen Immofinanz-Chef Karl Petrikovics senkte der OGH von zwei Jahren auf zwölf Monate bedingt, und für den ehemaligen RLB-OÖ-Vorstand Georg Starzer von drei Jahren teilbedingt auf 20 Monate bedingt. Zwei weitere Angeklagte wurden wegen Geldwäscherei, Beweismittelfälschung und Begünstigung zu bedingten Freiheitsstrafen von zwölf und acht Monaten verurteilt.