Die Vermengung von gewerblichen Bauträgern und „Bausündern“ stieß bei der heutigen Vorstellung der kleinen Wiener Bauordnungsnovelle den Lebensraumentwicklern als Vertreter der gewerblichen Bauträger ziemlich sauer auf. Vor allem, da in Frage gestellt wurde, ob sich die gewerblichen Bauträger an die geltende Bauordnung halten und auch an die novellierte Bauordnung halten werden. Auch wenn die angestrebten Wirkungen in Einfamilienhausgebieten, die mit der geplanten Novelle verbunden sind, sachlich nachvollziehbar sind: die Vermengung mit angeblichen „Bausünden“ ist es nicht.
"Unsere Mitglieder verstehen sich als Partner der öffentlichen Hand bei flächensparendem, verdichtetem Bauen. Das nun mit Kampfbegriffen wie „übermassive Neubauten“ zu versehen, ist zumindest wenig sensibel. Ziele können nur durch geeignete Gesetzgebung erreicht werden Wenn die Regelungen der Bauordnung nicht dazu geeignet sind, die Ziele des Landes Wiens zu erreichen, ist die Verantwortung dafür beim Gesetzgeber zu suchen, und nicht bei den gewerblichen Bauträgern", so Sebastian Beiglböck, Geschäftsführer der Vereinigung Österreichischer Projektentwickler (VÖPE).
Die VÖPE ist in laufendem gutem Austausch mit der Stadt Wien und ihren Institutionen und plant diesen im Sinne einer ausgewogenen und zukunftsorientierten Entwicklung Wiens auch fortzuführen. Beiglböck: Wir stehen auch jederzeit für Ideen zur Verfügung wie Planungsziele zu beiderseitigem Nutzen am besten erreicht werden können.