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VÖPE fordert „Fast Lane“ für innovative und nachhaltige Projekte

Im Jahr 2023 soll eine deutlich umfangreichere Novellierung der Wiener Bauordnung erfolgen. Anlass für die VÖPE neben einer Fast Lane unter anderem auch für ein einfacheres und schnelleres Widmungsverfahren zu plädieren.
Amelie Miller
Sebastian Beiglböck
Sebastian Beiglböck
© Alba Communications

Nach einer Reihe von kleineren Novellen der Wiener Bauordnung soll im Jahr 2023 eine deutlich umfangreichere Novellierung erfolgen. Auf der „Fachenquete zur Wiener Bauordnungsnovelle“ werden diese am 9. und 10. November 2022 im Wiener Rathaus diskutiert. Ziel des Landes Wien ist unter anderem, den Herausforderungen der Klimakrise zu begegnen.

„Der Schwerpunkt unserer Vorschläge liegt auf Maßnahmen zur Beschleunigung und Erleichterung von Klimaprojekten im Vergleich zu konventionellen Bauprojekten.“ VÖPE-Geschäftsführer Sebastian Beiglböck

Einführung eines einfacheren und schnelleren Widmungsverfahrens

Die VÖPE plädiert für ein ‚Ermöglichungsinstrument‘, das zwischen §69-Verfahren und dem derzeitigen Widmungsverfahren angesiedelt sein soll. Ansatz ist die Anwendung eines novellierten § 8 (Bausperre). Demnach würden in einem zügigen Grundlageerhebungsverfahren die geänderten klimarelevanten Ziele für ein Plangebiet sowie flexible neue Bebauungsbestimmungen (etwa als definierte Strukturgebiete) vom Magistrat erarbeitet und vom Gemeinderat beschlossen. Projekte, die zu den Klima- und Umweltzielen beitragen, könnten so rasch umgesetzt werden. Wie beim Bausperreverfahren kann ein reguläres Widmungsverfahren nachgezogen werden.

Schaffung einer „Fast Lane“ für innovative und nachhaltige Projekte

Ergänzend zur Baupolizei ist in Wien eine Dienststelle notwendig, die mit Unterstützung eines interdisziplinären Gremiums rasche Baubewilligungen für bestimmte, noch zu definierende Projekttypen erteilt (z.B. nachhaltigkeitszertifizierte Projekte). Dadurch würden massive Anreize zur Umsetzung nachhaltiger Projekte geschaffen und große Bauverfahren deutlich beschleunigt werden.

Den § 69 zum „Klimaparagraphen“ umbauen

Mit dem § 69 sind Abweichungen vom beschlossenen Bebauungsplan möglich, z.B. um eine zweckmäßigere Flächennutzung zu bewirken oder um das Stadtbild zu verbessern. Die zulässigen Abweichungen sollten künftig um Ziele zur Nachhaltigkeit ergänzt werden. Projekte, die maßgeblich zum Klimaschutz beitragen, sollen eine „Bonuskubatur“ erhalten.

Bessere Vereinbarkeit von Brandschutz- und Klimamaßnahmen

Veraltete Brandschutzauflagen verhindern derzeit häufig die von der Stadt Wien selbst geforderte Begrünung oder Photovoltaik an Fassaden. Die VÖPE fordert daher eindeutige Standards für technische Anlagen an Fassaden, die mit dem Brandschutz kompatibel sind und gleichzeitig eine Fassadenbegrünung möglich machen.

Entwicklung eines neuen, innovativen Stellplatzregulativs

Die VÖPE tritt für ein fixes, Wien-weites Zonenmodell für Mindeststellplätze ein, das die Zentralität des Standorts und die Verfügbarkeit von öffentlichen Verkehrsmitteln berücksichtigt. In peripheren Lagen soll weiter das bestehende Stellplatzregulativ zur Anwendung kommen, in sehr zentralen und sehr gut erschlossen Standorten soll eine Reduktion bis auf zehn Prozent erfolgen. Zusätzliche Stellplätze könnten die Bauträger je nach Nachfragesituation on top errichten.