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Warum einen Generalplaner beauftragen?

Georg Denninger, Gruppenleiter bei Hawlik Gerginski Architekten ZT führt in seinem Kommentar die Vorteile für den Auftraggeber aus.
Lisa Grüner
Warum einen Generalplaner beauftragen?
© ImmoFokus

Die Beauftragung eines Generalplaners (GP) bringt für einen Bauherrn viele Vorteile mit sich, ähnlich eines Generalunternehmers in der Ausführungsphase. Der Generalplaner ist einziger Vertragspartner des Auftraggebers und übernimmt die komplette Planungsleistung, von Architektur bis zu den jeweiligen Fachplanern, und ist allein verantwortlich.

Für den Auftraggeber gibt es nur einen Ansprechpartner, bei dem auch sämtliche Haftungen und Risiken liegen. Durch die Vergabe an einen Generalplaner sind auch Lücken, welche bei Einzelvergaben entstehen können nahezu ausgeschlossen, da im GP-Auftrag die gesamte Planungsleistung abgedeckt ist.

Die Übergabe der Planungskoordination an den Generalplaner bringt dem Auftraggeber geringeren Ressourcenbedarf, da der Zeitaufwand für Einzelvergaben und diversen Abstimmungen auf ein Minimum reduziert wird. Der GP übernimmt die Steuerung und Koordination sowie Integration der Fachplaner.

Der Generalplaner kann meist auf ein eingespieltes Team zurückgreifen, da die Beauftragung sämtlicher Subunternehmen/Fachplaner bei ihm liegt. Durch die freie Wahl der Fachplaner und somit der Zusammenstellung des gesamten Teams ist in sämtlichen Projektstadien ein reibungsloser Ablauf gewährleistet.