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Was macht die Qualität eines Bewertungsgutachtens aus?

Bewertungsgutachten sind in unterschiedlichster Ausführung am Markt zu finden. Ein state-of-the-art Gutachten erfüllt nicht nur die gesetzlichen Rahmenbedingungen, sondern stellt die Annahmen und Schlüsse, die der Gutachter aus seinen Recherchen trifft, transparent und nachvollziehbar dar.
Wolfgang Wagner

Bewertungsgutachten sind in unterschiedlichster Ausführung und Ausprägung am Markt zu finden. Ein state-of-the-art Gutachten erfüllt nicht nur die gesetzlichen Rahmenbedingungen, sondern stellt – auch für den Nicht-Experten – die Annahmen und Schlüsse, die der Gutachter aus seinen Recherchen trifft, transparent und nachvollziehbar dar. Insbesondere der Einfluss der im Befund dargestellten Erhebungsergebnisse auf die Bewertung – wie zum Beispiel die Wahl der Methodik, die Herleitung der einzelnen Bewertungsparameter sowie die Berücksichtigung verschiedenster sonstiger wertbeeinflussender Umstände – sollten klar und nachvollziehbar dargestellt sein.

Um genau diese Ansprüche zu erfüllen, geben die verschiedenen Fachverbände und Interessenvertretungen im Bewertungsbereich mehr oder weniger klare Vorgaben an ihre Mitglieder und schaffen so die Voraussetzung für eine Standardisierung und nachhaltige Qualitätssicherung der gutachterlichen Tätigkeit. Die Vorgaben reichen hier von der Vollständigkeit der Recherche (z.B. Quellenangaben, umfassende Recherche aller erforderlichen Unterlagen – und insbesondere der Hinweis auf fehlende Informationen und wie der Gutachter diesen Umstand berücksichtigt), die exakte Definition der Bewertungsannahmen, der nachvollziehbaren Herleitung der Bewertung selbst, bis zur entsprechenden Dokumentation der verwendeten Grundlagen und Unterlagen etc.

Ziel ist es letztlich, am Bewertungsmarkt eine Differenzierung zu schaffen, die für den potenziellen Kunden als Orientierungshilfe und Entscheidungskriterium bei der Auftragsvergabe dient. Anhand der Mitgliedschaft des Bewerters bzw. des Bewertungsunternehmens bei nationalen und internationalen Verbänden kann der Kunde darauf vertrauen, dass die jeweiligen definierten Qualitätskriterien im Gutachten entsprechend berücksichtigt werden.

In jüngerer Vergangenheit wurde jedoch gerade auch in Fachkreisen die zunehmende „Zertifizierungswut“ im Immobilienbewertungsbereich kritisiert. Die Vielzahl an dem Namen nachgestellten Kürzeln sei für den Kunden mittlerweile unüberschaubar und somit auch nicht mehr aussagekräftig.

Vielmehr – so eine häufige Argumentation – stehe die persönliche Expertise des Gutachters im Vordergrund, insbesondere in einem sich laufend weiter differenzierenden Immobilienmarkt, der auch zunehmende Spezialisierung erfordert (z.B. „neue Assetklassen“ wie Studentisches Wohnen).

Beide Ansätze haben ihre Berechtigung. Selbstverständlich fragt der Kunde die persönliche Expertise und Qualität des Gutachters nach – insbesondere, wenn es sich um spezifischere Bewertungsfragen handelt. Gleichzeitig ist eine Mitgliedschaft bei den renommierten Gutachterverbänden ein darüber hinausgehendes und unverzichtbares Qualitätsmerkmal, das die Einhaltung im Gutachterwesen allgemein angesehener Standards demonstriert – Standards, die weit über ein Mindestmaß hinausgehen und sowohl national wie international auch entsprechend nachgefragt werden.

Weiters bildet die mit einer Mitgliedschaft üblicherweise verbundene laufende Weiterbildungsverpflichtung ein wesentliches Qualitätsmerkmal, das von einem unabhängigen Verband laufend überprüft und gemonitort wird.

Neben den persönlichen Qualifikationen und den Zertifizierungen der Sachverständigen spielen aber auch noch andere Kriterien, insbesondere die Marktnähe und damit der Zugang zu aktuellen Marktdaten, bei der Auftragsvergabe eine wichtige Rolle.