Die weiterhin bestehende Maskentragepflicht in Teilbereichen des Handels mit der Argumentation beizubehalten, dass für vulnerable Gruppen ein gefahrloser Zutritt zu systemrelevanten Geschäften erhalten bleiben muss, ist mit dem angekündigten Fall der Maskenpflicht in den Schulen per Montag, 25. April nun nicht mehr nachvollziehbar. Der Schutz von vulnerablen Gruppen ist - wie an Schulen auch – durch Selbstverantwortung zu erreichen: Wer sich schützen muss, erreicht dies durch freiwilliges Tragen einer FFP2-Maske.
Daher fordert der Verband österreichischer Handelsimmobilienbetreiber (ACSP – Austrian Council of Shopping Places) die sofortige Aufhebung der Maskenpflicht im gesamten Handel.
Christoph Andexlinger, Obmann des ACSP, sieht zudem in der Aufhebung der Maskenpflicht in Schulen bei gleichzeitiger Beibehaltung der Maskenpflicht in Teilbereichen des Handels eine nicht nachvollziehbare Willkür und eine Ungleichbehandlung gegenüber Kunden und Händler.
„Die Argumentation, dass vulnerable Gruppen nur durch die generelle Tragepflicht von Masken in Handelsbe-reichen der Grundversorgung geschützt werden können, entbehrt jeder Grundlage. Auch in Schulen gibt es sowohl bei Lehrern als auch Schülern vulnerable Gruppen. Hier wird der Schutz durch freiwilliges Tragen der Maske durch die betroffenen Personen erreicht. Das ist logischerweise auch im Handel so umzusetzen. Zudem war und ist der Handel bislang zu keinem Zeitpunkt ein Hotspot für Infektionen.“
Überschießende Gültigkeitsdauer der Verordnung zur Maskenpflicht
In Österreich gilt die vom ACSP kritisierte Verordnung bis 8. Juli. Neben der mangelnden Begründbarkeit kriti-siert Andexlinger die Dauer der Gültigkeit dieser Verordnung als „völlig überschießend“. Die Erfahrung während der vergangenen zwei Pandemiejahre habe gezeigt, dass gerade bei der Maskenpflicht Flexibilität erforderlich sei. Zudem sei bekannt, dass in der wärmeren Jahreszeit die Infektionszahlen deutlich zurückgingen. In vielen Ländern Europas gibt es zudem die Maskenpflicht nicht mehr. In Nachbarländern wie Deutschland können Kunden und Kunden freiwillig zur Maske greifen. So kann sich jede Person selbst durch das Tragen einer FFP2-Maske schützen, wenn sie vulnerabel ist oder sich damit sicherer fühlt. Auch in Slowenien, Kroatien, Ungarn und Tschechien ist die Maskenpflicht mittlerweile gefallen. In Italien soll die Maskenpflicht Ende April auslaufen, die entsprechende Regierungsentscheidung wird in der kommenden Woche erwartet.