Grund für die Teuerung ist aber „keine willkürliche Mieterhöhung, wie sie manchmal kolportiert wird, sondern die gesetzliche Wertanpassung“, betont Gerald Gollenz, Obmann der Fachgruppe Immobilien- und Vermögenstreuhänder Steiermark.
"Wir haben uns immer gegen eine Aufschiebung der Anpassungen ausgesprochen, weil es das Problem in die Zukunft verschiebt.“
Dass die Eigentümer von vermieteten Wohnungen – laut AK – Übergewinne machen, sei schlichtweg falsch.
„Viele private Vermieter führen schon aus Angst von Leerstehungen und sozialer Rücksicht keine Erhöhungen durch. Es besteht ja keine Verpflichtung zur Anpassung! Daran sollten sich staatliche und gemeinnützige – rund 50 Prozent aller Mietwohnungen – ein Beispiel nehmen.“
Bei der Mietanpassung dürfe, so Michael Pisecky, Obmann der Fachgruppe Immobilien- und Vermögenstreuhänder Wien, nicht übersehen werden, dass diese die gesetzlich preisgeregelten Mieten, Kategorien oder Richtwerte betrifft.
Hier gibt es die Gemeindewohnungen, die auch nach dem Richtwert vermietet werden, die geförderten Mietwohnungen, die ebenfalls gesetzlich preisgeregelt sind und dazu kommen knapp 70 Prozent privaten oder gewerblichen Mietwohnungen die ebenfalls einer gesetzlichen Preisreglung unterliegen. Damit sind über 80 aller Mietwohnungen in Österreich gesetzlich preisgeregelt.
„Wir sollten in Zukunft nachdenken wie wir die enormen Investitionen in thermischer Sanierung und Umrüstung der Heizsysteme bewältigen. Die Nutznießer, wir alle im Sinne des Klimas und wirtschaftlich vor allem die Mieterinnen und Mieter, die auf Grund der Erneuerungen weniger Energiekosten zu tragen haben, müssen dazu beitragen. Da ist zumindest die Wertsicherung der Mieteinnahmen die Unterkante.“