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Wer hat das bestellt?

Manchmal sind uns die Deutschen doch voraus: Denn beim „großen Bruder“ wurde schon im vorigen Jahr eingeführt, was weit unterhalb des Weißwurstäquators noch heiß diskutiert wird, nämlich das Bestellerprinzip bei Immobilientransaktionen.
Reinhard Krémer
Reinhard Krémer

Manchmal sind uns die Deutschen doch voraus: Denn beim „großen Bruder“ wurde schon im vorigen Jahr eingeführt, was weit unterhalb des Weißwurstäquators noch heiß diskutiert wird, nämlich das Bestellerprinzip bei Immobilientransaktionen. Es besagt, kurzgefasst, dass der für den Makler blecht, der ihn auch beauftragt hat. Es gilt dort allerdings nur bei Miet-, nicht bei Kauftransaktionen. Und weil erfahrungsgemäß meist der Vermieter den Makler anheuert, will die Politik dadurch die Mieter entlasten.

Weil der Mensch aber oft ein G´frast ist – besonders wenn´s ums Pekuniäre geht, wie man so hört – könnten gewiefte Vermieter dann die Gebühr einfach auf den Mieter überwälzen, lautet die Kritik der germanischen Mieterschützer. Diese Schindluderei sollte, so war der hehre Plan, durch die gleichzeitig geplante „Mietpreisbremse“ hintangehalten werden. Die Crux liegt hier aber wie so oft im Detail, denn diese gilt in Germanien nicht überall – und ihre Wirkung ist höchst umstritten: So mussten auch im Vorjahr deutsche Mieter tiefer in die Tasche greifen und ein Ende der Aufwärts-Preisspirale ist nach Brancheneinschätzung trotz aller Bremserei noch nicht in Sicht.

Neumieten dürfen beim Nachbarn in ausgewiesenen Gegenden nur noch zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen –doch bislang hat die Beschränkung in diesen Gegenden aber nicht zu sinkenden Mieten geführt: „Vermieter halten sich von alleine offensichtlich nicht an die Mietpreisbremse", wie Lukas Siebenkotten vom Deutschen Mieterbund lapidar feststellte.

Und obwohl in Deutschland bei einem Verstoß gegen das Bestellerprinzip ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro droht, haben sich Makler wochenlang im Internet darüber ausgetauscht, wie sie die Klippen der neuen Regelung elegant umschiffen könnten.

Fakt ist, dass sich an der angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt in Frankfurt, München und Hamburg durch das Bestellerprinzip nichts verbessert hat: Denn wer genug Geld hat, lässt sich auch auf Deals unter der Hand wie überhöhte Abschläge und Mieterprovisionen ein, um sicher eine Wohnung zu bekommen. Und wer kein Geld hat, kann jetzt zwar über mehr Rechte jubeln – aber ein Dach über dem Kopf beschert ihm dies noch lange nicht.

Müssen wir wirklich jeden Blödsinn nachmachen?

Und so fragt Georg Spiegelfeld, Geschäftsführer von Spiegelfeld Immobilien und Präsident des Immobilienrings, mit zwingender Logik: „Warum sollte eine Seite Provision zahlen, wenn beide Seiten profitieren?“ Jetzt ist es aber so, dass diese Thematik zum Politikum – die Arbeiterkammer und die Grünen haben sich den Kampf ums Bestellerprinzip auf die Fahnen geheftet – geworden ist.

Der gelernte Österreicher weiß aus leidgeprüfter Erfahrung, dass, sobald die Politik im Spiel ist, die Logik fast immer versagt. Dort sitzt man einem fatalen Trugschluss auf: Denn das Bestellerprinzip ist nur scheinbar eine faire Lösung für das altbekannte Problem der finanziellen Mehrbelastung des Mieters durch die Maklercourtage. Im realen Leben wird es im Kampf ums Geld zu einer Flut von desperaten Spagaten führen, die die Branche keinesfalls braucht. Daher sollten sich die politischen Entscheidungsträger und all jene, die es vielleicht noch werden wollen, diesen Satz auf den Kopfpolster sticken lassen: Müssen wir wirklich jeden Blödsinn nachmachen, den uns andere vortanzen?