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Wer schaut auf die Crowd? Chancen und Risiken von Crowdfunding, Schwarmfinanzierung und Alternativfinanzierung

Wenn viele Menschen gemeinsam Geld für Projekte zur Verfügung stellen, gelten eigene Regeln. Die FMA informiert über Risiken in der neuen Ausgabe von „Reden wir über Geld!“
Michael Neubauer
Wer schaut auf die Crowd? Chancen und Risiken von Crowdfunding, Schwarmfinanzierung und Alternativfinanzierung
© AdobeStock

Wenn viele Menschen sich zusammentun oder zusammengebracht werden, um gemeinsam Geld für Projekte zur Verfügung zu stellen, dann nennt man das Crowdfunding oder Schwarmfinanzierung. Statt Banken, Versicherungen oder Fonds sind es hier Privatleute, die zum Beispiel innovative Firmengründungen mit finanziellen Mitteln unterstützen oder sich mit kleinen Beträgen an großen Immobilienprojekten beteiligen. Vermittelt werden sie typischerweise von speziellen Crowdfunding-Dienstleistern, die zum Beispiel über eine Plattform im Internet die Projektträger und die potenziellen Anleger zusammenbringen. Diesem Thema widmet sich die neue Ausgabe der FMA-Reihe für Verbraucher:innen, „Reden wir über Geld!“.

Es gibt für Anleger:innen die unterschiedlichsten Gründe, ihr Geld in Schwarmfinanzierungen zu stecken. Manche Projekte werben mit bestimmten Unternehmenszielen - etwa besonders umweltfreundlicher Produktion -, andere versprechen Teilhabe an attraktiven Wohnhäusern oder Gewerbeobjekten, die für Private sonst unzugänglich sind. In jedem Fall sollen sie aber seriös darüber informiert werden, was mit ihrem Geld geschieht und welche Risiken sie eingehen. Nur für diesen Aspekt ist die FMA als Aufsicht zuständig.

Wichtig zu wissen ist, dass die FMA nicht die Empfänger der Gelder beaufsichtigt, sondern nur jene Vermittler, die so genannten Crowdfunding-Dienstleister, die nach der EU-Verordnung über Crowdfunding (ECSP-VO) und dem österreichischen Wertpapiergesetz tätig sind. Anbieter, die weniger als 2 Millionen Euro einsammeln, fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich der FMA, sondern unter das Alternativfinanzierungsgesetz (AltFG). Für sie sind Magistrat bzw. Bezirkshauptmannschaft zuständig.

Anders als Banken, die für Kredite häufig Sicherheiten erhalten, ist Crowdfunding in der Regel nicht durch Sachwerte abgesichert, auch wenn das Geld in einen Sachwert wie eine Immobilie fließt. Auch Schutzmechanismen wie die Einlagensicherung, die bei Bankkonten besteht, oder die Regeln der Anlegerentschädigung gelten hier nicht. In der Praxis besteht die Investition oft in einem hoch verzinsten sogenannten qualifizierten Nachrangdarlehen an das Projekt - was bedeutet, dass in einer Krisensituation nicht zurückgezahlt werden muss. Anleger:innen sollten nur Geld geben, wenn sie Projekt, Vertrag und Risiken verstehen, und wenn sie das veranlagte Geld nicht kurzfristig wieder benötigen.