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Wiederaufbaukredite nicht von KIM-VO betroffen

Die Vergabekriterien und Meldeerfordernisse der KIM-VO sind auf diese Finanzierungen nicht anwendbar
Patrick Baldia
Wiederaufbaukredite  nicht von KIM-VO betroffen
Die jüngsten Unwetter haben vor allem in Niederösterreich große Schäden angerichtet
© APA/HELMUT FOHRINGER

Zahlreiche Haus- und Wohnungseigentümer:innen stehen nach den jüngsten Unwettern in großen Teilen Österreichs vor massiven Hochwasser- und Sturmschäden. Die Bewohnbarkeit der Immobilien wiederherzustellen, wird in den nächsten Monaten zu einem Kraftakt für das ganze Land. Die Finanzmarktaufsicht Österreich (FMA) weist vor diesem Hintergrund darauf hin, dass Kredite für die Instandsetzung nach Naturkatastrophen, die ausschließlich der Wiederherstellung der Bewohnbarkeit des eigenen Hauptwohnsitzes dienen, nicht in den Anwendungsbereich der Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung (KIM-V) fallen, die der Begrenzung systemischer Risiken aus der Immobilienfinanzierung dient. Die in der Verordnung vorgeschriebenen zusätzlichen Vergabekriterien und Meldeerfordernisse sind daher auf diese Finanzierungen nicht anwendbar.

Hintergrund zur KIM-V

Die FMA hat die KIM-V 2022 auf Basis der Empfehlungen des Finanzmarktstabilitätsgremiums (FMSG) erlassen. Sie soll Risiken für die Finanzmarktstabilität hintanhalten, die sich aus der Entkoppelung von Immobilienpreisen und Gehältern im Laufe des vergangenen Jahrzehnts in Verbindung mit sich verschlechternden Kreditvergabestandards ergeben haben.