„Besonders Studierende sind auf dem privaten Wohnungsmarkt mit befristeten Mietverträgen und hohen finanziellen Belastungen konfrontiert. Mit dieser maßgeschneiderten Vergabe-Sonderaktion möchten wir deshalb leistbaren und sicheren Wohnraum im Gemeindebau für Studierende leichter zugänglich machen. Wir schaffen damit Stabilität für junge Menschen, die sich in Ausbildung befinden und ermöglichen ein sicheres Zuhause zu fairen und leistbaren Bedingungen. Das stärkt nicht nur ihre Bildungschancen und ist damit auch ein positiver Impuls für den Bildungsstandort Wien, sondern entlastet auch den privaten Mietmarkt. Mit dieser Sonderaktion beweisen wir erneut, dass Wien Vorreiterin im sozialen Wohnbau ist – gerecht, flexibel und zukunftsorientiert“—Kathrin Gaál, Vizebürgermeisterin und Wohnbaustadträtin.
Ab dem 1. Mai 2025 reagiert die Stadt Wien mit einer zeitlich befristeten Sonderaktion auf die schwierige Wohnsituation vieler Studierender. Bis zum 30. September 2025 erhalten Studierende im Rahmen dieser Initiative erstmals die Möglichkeit, eine Gemeindewohnung ohne den bisher verpflichtenden Nachweis eines „begründeten Wohnbedarfs“ zu beziehen.
Im Rahmen der Aktion werden bis zu 1.000 Gemeindewohnungen mit einer Größe von rund 35 bis 45 Quadratmetern – meist ein- bis zwei-Zimmer-Wohnungen – für Studierende zur Verfügung gestellt. Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online über die Plattform der Wohnberatung Wien und ist auf drei Monate begrenzt.
Diese Maßnahme baut auf einer erfolgreichen Sonderaktion auf, die bereits im Juli 2024 gestartet wurde. Damals unterstützte die Stadt Wien gezielt Menschen mit auslaufenden befristeten Mietverträgen. Bereits rund 1.000 Personen konnten durch diese Aktion in unbefristete Gemeindewohnungen übersiedeln. Das Projekt hat sich als wirksames Mittel gegen drohenden Wohnungsverlust erwiesen und trug dazu bei, den Druck auf dem privaten Mietmarkt zu verringern.
Gleichzeitig bringt die Stadt mit der „Wohnungsvergabe NEU“ ab dem 1. Mai 2025 weitere Anpassungen: Bislang war für die Zuteilung einer Gemeindewohnung oder geförderten Wohnung ein durchgehender Hauptwohnsitz an einer einzigen Wiener Adresse über zwei Jahre hinweg notwendig. Künftig reicht ein durchgehender Hauptwohnsitz in Wien, unabhängig von der Adresse. Damit wird der Zugang flexibler gestaltet – insbesondere für Menschen, die aufgrund von Ausbildung, Arbeit oder familiären Veränderungen öfter umziehen mussten.
Außerdem wird eine neue Vergabekategorie eingeführt, die Haushalte mit finanziellen Belastungen durch die Teuerung unterstützt. Voraussetzung ist ein positiver Bescheid für die Wohnbeihilfe Neu oder Mietbeihilfe. Weitere Schritte wie ein zentrales Wiener Wohn-Ticket, das den Zugang zu leistbarem Wohnraum vereinfachen soll, folgen im Jahr 2026.
Parallel investiert die Stadt weiterhin umfangreich in den sozialen Wohnbau. Seit 2021 wurden über eine Milliarde Euro in Neubauten und Sanierungen von Gemeindewohnungen investiert. Mit dem Programm „Gemeindebau(t)“ wurden rund 5.700 neue Wohnungen für etwa 13.000 Menschen geschaffen. 13 Gemeindebauten mit 1.599 Wohnungen wurden bereits fertiggestellt, neun befinden sich aktuell im Bau, 19 weitere sind in der Planung.
Auch in die Sanierung bestehender Gebäude wird stark investiert: Derzeit laufen rund 90 Sanierungsprojekte mit insgesamt 12.300 Wohnungen und einem Investitionsvolumen von 960 Millionen Euro. Seit 2020 wurden bereits 67 Großsanierungen abgeschlossen, die etwa 8.600 Gemeindewohnungen modernisiert haben – und damit rund 21.000 Mieterinnen und Mietern zugutekommen. Zusätzlich wird bei vielen dieser Sanierungen durch Aufstockungen neuer Wohnraum geschaffen. Seit 2015 entstanden so bereits rund 1.000 zusätzliche Gemeindewohnungen durch Dachgeschossausbau, weitere sind in Planung.
Für die neue Studierenden-Sonderaktion gelten klare Zugangsvoraussetzungen: Teilnehmen können Personen, die aktuell an einer Universität oder Fachhochschule in Wien inskribiert sind, mindestens 18 Jahre alt sind und seit mindestens zwei Jahren durchgehend ihren Hauptwohnsitz in Wien haben – unabhängig von der konkreten Adresse. Erforderlich sind zudem die österreichische Staatsbürgerschaft oder eine gleichgestellte, das Einhalten der Einkommensgrenzen laut Wiener Wohnbauförderungsgesetz sowie das Fehlen offener Mietforderungen oder anderer mietrechtlicher Probleme gegenüber Wiener Wohnen.