Als Begründung für den Vorstoß wird die schwierige Situation von Mieterinnen und Mietern in Corona-Zeiten angeführt. Wenn auch der Wohnimmobilienbereich von der Corona-Krise wenig belastet ist bislang, so sind die Vermieter mit großen Ausfällen bei Gewerbeimmobilien konfrontiert - und einer höchst ungewissen Rechtslage, was die Mietzinsminderungen von Geschäftsraummietern angeht. Trotzdem sind private Vermieter bislang von jeder staatlichen Unterstützung ausgeschlossen.
Umso mehr erstaunt, wenn hier einmal mehr einseitig in die Verträge der privaten Vermieter eingegriffen wird, eine Vorgangsweise, die auch in diesen Zeiten sachlich nicht gerechtfertigt ist, so Anton Holzapfel, Geschäftsführer des ÖVI. Für Mieterinnen und Mieter, die corona-bedingt finanziell in Schwierigkeiten geraten sind, ist die Idee, einen Unterstützungsfond zu schaffen, die bessere und treffsichere Alternative.
Die Forderung nach einer Aussetzung der Inflationsanpassung ist auch, so stellt Michael Pisecky, Obmann der Fachgruppe der Immobilientreuhänder in der Wiener Wirtschaftskammer, klar, aus folgenden Punkten schwer nachvollziehbar und daher abzulehnen:
Es kann doch nicht sein, dass die Stadt Wien bei allen Wohnungen durch die ausgesetzte Inflationsanpassung weniger an Miete einnimmt und dieser Mietausfall dann auch in diesem Bereich durch Steuergeld kompensiert werden muss. Hier muss es für die wirklich Bedürftigen in Folge der Corona-Pandemie Sonderlösungen geben, aber keine Begünstigung für alle Mieter!, fordert Pisecky.
Wir stehen auch für Regelungen zur Verfügung, die Befristungen reduzieren, und erhoffen uns von einer Reform des Mietrechts gerade hier Lösungen für Vermieter und Mieter. Die zugenommenen Befristungen bei den Mieten sind aber eine Folge der ständigen Rechtsunsicherheit. Es wird laufend in bestehende Verträge eingegriffen. Das beweisen auch laufende Verfahren zur Veränderung vereinbarter Lagezuschläge, oder eben wie gerade jetzt, dass eine Wertanpassung, die gesetzlich vorgesehen ist, nicht vollzogen werden soll. All diese rechtlichen Unsicherheiten zwingen die Vermieter geradezu zu diesen Befristungen, zeigt Pisecky die Ursachen für Befristungen auf.
Abschließend hält Pisecky fest, dass seine Branche immer gesagt hat, dass ein ausreichendes Angebot an Wohnungen vorhanden sein muss, und Angebot und Nachfrage in ein ausgeglichenes Verhältnis kommen müssen, damit der Markt wirkt und die frei vereinbarten Mieten im Rahmen bleiben.
Wir haben dies am Wiener Markt aufgrund einer enormen Bauleistung, vor allem der gewerblichen Bauträger, 2020 erreicht. Das wirkt sich bereits preisdämpfend aus. Wichtig dafür ist immer, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen stimmen, damit sich Angebot und Nachfrage die Waage halten – dann sind es gute Zeiten für Mieter und Vermieter, fasst der Obmann der Fachgruppe der Immobilientreuhänder in der Wiener Wirtschaftskammer abschließend zusammen.