Denn ein entsprechendes Verfahren gehe sich vor dem Winter oft nicht mehr aus.
Präsidentin Doris Hummer nannte als Beispiel den Fall einer Mühlviertler Firma, die zwar von Gas auf Hackschnitzel umstellen will, das aber wegen der Planungs-, Verfahrens- und Lieferzeiten vor der nächsten Heizsaison nicht mehr schafft. Eine Überbrückung mit einer mobilen Ölheizung für diesen Winter scheitere daran, dass das Anlagenrecht keine Notfall-Szenarien kenne: Der Betrieb müsste daher ein Projekt einreichen und wegen einer Heizsaison ein komplettes Betriebsanlagen-Genehmigungsverfahren abwickeln, so Hummer. Das gehe sich aber vor dem Winter nicht mehr aus. (apa)