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Wo ist der „New Deal“ geblieben?

Der Sommer ist vorbei, die Verhandlungen über ein neues Mietrecht dauern nach der Anfang August überraschend und kurzfristig abgesagten gemeinsamen Pressekonferenz der Bautensprecher wohl noch länger an.
Georg Flödl MA, MRICS

Der Sommer ist vorbei, die Verhandlungen über ein neues Mietrecht dauern nach der Anfang August überraschend und kurzfristig abgesagten gemeinsamen Pressekonferenz der Bautensprecher wohl noch länger an. Die angekündigte Einigung über eine Mietrechtsnovelle scheint damit einmal mehr in die Ferne gerückt zu sein, von einem neuen, die Wirtschaft ankurbelnden Stil, den die beiden Regierungsparteien nach ihrer Abstrafung bei den Bundespräsidentenwahlen angekündigt haben, ist leider nichts zu bemerken.

In den vergangenen zehn Jahren waren alle Mietrechtsnovellen von Belastungen der Vermieterseite geprägt. Seit der WRN 2006 gab es de facto im Zweijahresrhythmus immer wieder einseitige, in bestehende Verträge eingreifende Mietrechtsänderungen zu Lasten des Vermieters, so etwa die Ausweitung der Erhaltungspflichten oder die gesetzlich verordnete Aussetzung vertraglich vereinbarter Wertsicherungen. (Leistbarer) Wohnraum wird in den Ballungsräumen knapp – allein in Wien wächst der Bedarf jährlich um mindestens 10.000 Wohnungen, gebaut werden aber weitaus weniger. Dieser Entwicklung kann nur mit einer Vergrößerung des Wohnungsangebots entgegengewirkt werden. Anstatt privaten Investoren, die Wohnraum schaffen, auch ausreichend Anreize und Rechtssicherheit zu bieten, haben die Maßnahmen der Steuerreform 2015/2016 – wie der ÖVI in seiner jüngsten Studie mit der Ökonomin Agnes Streissler-Führer eindrucksvoll nachweisen konnte - leider einen gegenteiligen Effekt.

Neues Regieren sollte mit alten Denkmustern brechen. In einem Land wie Österreich, wo ohnehin 60 Prozent aller Mietverhältnisse im geförderten und kommunalen Wohnbau durch den Steuerzahler gestützt werden, geht es darum, die soziale Treffsicherheit zu fokussieren. Bekommen wirklich jene die Unterstützung, die diese dringend benötigen? Wie kann das Angebot weiter ausgebaut werden? Ein neues Mietrecht ist nur erfolgreich, wenn ein fairer Ausgleich zwischen Mietern und Vermietern hergestellt wird.

Diskussion hinter verschlossenen Türen

Während für Deregulierungen im Mietrecht keine Einigung gefunden werden kann, soll die Anzahl der regulierten Gewerbe in der Gewerbe- ordnung reduziert werden. Aus hunderten verschiedenen freien Anmeldungsgewerben soll eines werden. Aber auch die Anzahl der regulierten Gewerbe soll deutlich verringert werden. Die Diskussion darüber wird wieder einmal hinter verschlossenen Türen des Wirtschaftsministeriums geführt. Für die Immobilienwirtschaft wird als typisch österreichische Lösung kolportiert, dass anstelle der drei Befähigungen nur noch eine, nämlich der Immobilientreuhänder als regulierter Beruf hervorgeht. Und das just zu dem Zeitpunkt, zu dem die langjährige Forderung des IVD, Berufszulassungsregelungen für gewerbliche Immobilienmakler und -verwalter nach österreichischem Vorbild in Deutschland zu implementieren, endlich zu einem Gesetzesentwurf geführt hat.

Die Zugangsbeschränkungen für Immobilientreuhänder gibt es mit gutem Grund, denn nur Kompetenz gewährleistet Qualität in der Immobilienbranche und den Schutz der Konsumenten. Ein Downgrade wäre hier wohl der falsche Weg!