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Wohnungen sind zum Wohnen da!

Die Mieten werden teurer und teurer, Wien wächst jährlich um Krems.
Marcus Gremel

Die Mieten werden teurer und teurer, Wien wächst jährlich um Krems.

Dieser Zuzug erhöht die Nachfrage nach leistbarem Wohnraum von Tag zu Tag. Die Stadt Wien steuert jährlich mit 7.000 neuen geförderten Wohnungen gegen. Das ist beispielgebend für ganz Europa, kann aber dennoch die enorme Nachfrage nicht abdecken und gleichzeitig den Anstieg der Mieten aufhalten.

Insbesondere am privaten Markt klettern die Mieten seit Jahren kontinuierlich in die Höhe. Alleine zwischen 2009 und 2013 um 17,2 Prozent. Besonders betroffen von diesen Mietsteigerungen sind junge Wienerinnen und Wiener. Sie haben überwiegend neue Mietverträge und zahlen daher mit Abstand am meisten – in manchen Fällen die Hälfte des monatlichen Haushaltseinkommens. Das ist für uns als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten nicht hinnehmbar. Wohnen ist ein Menschenrecht und ein Grundbedürfnis, das für alle leistbar ermöglicht werden muss.

100.000 Wohnungen leer?

Gleichzeitig gehen Schätzungen davon aus, dass es in Wien zwischen 30.000 und 100.000 leerstehende Wohnungen gibt, deren Vermietung die Lage am Wohnungsmarkt entspannen könnte. Wir fordern insofern in einem ersten Schritt eine verpflichtende Meldung von Objekten, die länger als sechs Monate leer stehen. Um eine ehrliche Debatte führen zu können, müssen auch ehrliche Zahlen auf den Tisch. Leerstandserhebungen gibt es in anderen europäischen Städten wie Basel, Hamburg oder Kopenhagen auch.

Selbst wenn in Wien de facto nur 30.000 Wohnungen leer stünden, ist das ein enormes Potential, das dem privaten Wohnungsmarkt entzogen wird. Würden diese Wohnungen zur Vermietung angeboten, würde sich das Angebot massiv erhöhen – und damit auch die Preise am Privatmarkt sinken.

Leerstandsabgabe gegen Spekulation

In einem zweiten Schritt soll dann unbegründeter Leerstand ab einem Jahr mit einer Abgabe erfasst werden. Als begründeter Leerstand zu werten sind beispielsweise laufende Sanierungen oder Verlassenschaften, gemeldete Zweitwohnsitze oder Wohnungen von Menschen mit vorübergehendem Auslandsaufenthalt.

Ein genauer Katalog muss jedoch noch gemeinsam mit ExpertInnen ausgearbeitet werden. Uns geht es jedenfalls nicht um die „kleinen“ EigentümerInnen, das verdeutlicht die von uns vorgeschlagene Ausnahme von gemeldeten Zweitwohnsitzen. Wir wollen damit einen Anreiz für jene schaffen, die viele Wohnungen besitzen und sie bewusst leer stehen lassen, um auf den Wertanstieg zu spekulieren. Dazu sagen wir ganz klar: Wer unbedingt spekulieren möchte, soll das mit Aktien machen, aber nicht mit unserem Grundbedürfnis nach leistbarem Wohnen.

Aus rechtlicher Sicht

Als Argument gegen eine Abgabe wird immer wieder ins Treffen geführt, dass der Verfassungsgerichtshof so eine Abgabe bereits im Jahr 1985 aufgehoben hat. Das ist grundsätzlich richtig, jedoch zeigt sich bei genauerer Betrachtung, dass dieses Argument lediglich ein Versuch ist, das Höchstgericht als Steigbügelhalter für politischen Unwillen zu missbrauchen. Die Begründung in dem Erkenntnis des VfGH wird nämlich vollkommen ausgeblendet. Der VfGH hat das Gesetz im Wesentlichen deshalb aufgehoben, weil die Abgabe zu hoch war.

Grundsätzlich wurde aber im gleichen Erkenntnis festgestellt, dass die Abgabe für sich allein nicht verfassungswidrig ist. Es spricht rechtlich also nichts gegen eine Leerstandsabgabe in Wien. Es braucht nur den politischen Willen so etwas umzusetzen.