Nach einem corona-bedingten Rückgang ist die Zahl der Delogierung 2022 wieder gestiegen, auf 3.890. Vor der Pandemie, in den Jahren 2018 und 2019, gab es jährlich etwas mehr als 4.500 Delogierung. In den Coronajahren waren es weniger, 3.360 im Jahr 2020 und 3.221 2021. Im Zuge der Teuerungswelle seien Räumungsklagen, Kündigungen und Räumungstermine gestiegen, "was wir in der Praxis auch deutlich gespürt haben", sagte Anne Wehrum, Leiterin der Fachstelle für Wohnungssicherung.
Ausgeblieben ist bisher ein Nachholeffekt aus der Coronakrise. Wann und ob die Delogierungen nun infolge der hohen Preise für Energie und Wohnen steigen, ist selbst für Sozialexperten schwer vorauszusagen, auch weil die Regierung mit Hilfen gegensteuert. Bisher bahnt sich jedenfalls keine akute Delogierungswelle an, denn auch die eingebrachten Räumungsklagen liegen mit 20.697 noch ein Drittel unter dem Niveau von 2019.
Die Räumungsstatistik wird jährlich vom Justizministerium erstellt. Für die Fachstelle für Wohnungssicherung, eine Einrichtung der Volkshilfe Wien im Auftrag der Stadt Wien, stellt ein Problem dar, dass die Statistik nicht nur Wohnungen sondern auch Geschäftslokale, Büros oder Garagen umfasst. "Für unsere Arbeit ließe sich daraus mehr analysieren, wenn die Zahlen aufgeschlüsselt wären", so Wehrum zur APA.
Hilfsorganisationen berichteten in den vergangenen Monaten von einem Anstieg der Beratungen. Auch die Gruppe, die diese in Anspruch nimmt, habe sich geändert, hieß es. Volkshilfe-Chef Erich Fenninger sagte kürzlich, allein in Wien habe es im Vergleich zum Jahr davor eine Steigerung um fast 50 Prozent bei den Erstberatungen gegeben. Besonders betroffen seien Allerziehende. Das Thema ist auch deshalb aktuell, weil im April die nächste Mieterhöhung droht und laut Umfragen schon jetzt knapp eine Million Menschen in Österreich Schwierigkeiten hat, die laufenden Ausgaben ihres Haushalts zu decken.
Um Menschen vor der Delogierung zu schützen, wurde Anfang 2022 der Wohnschirm ins Leben gerufen. Er richtet sich an jene rund 250.000 Menschen, die Rückstände bei der Miete haben. Dadurch wurden bisher laut Sozialministerium mehr als 3.000 Personen vor Wohnungsverlust bewahrt. 4,2 Mio. Euro wurden bisher ausbezahlt. Ursprünglich waren für das Programm Mittel in Höhe von 24 Millionen Euro bis zum Jahr 2023 vorgesehen. Im Rahmen des aktuellen Anti-Teuerungspakets wurde der Wohnschirm um 60 Mio. Euro aufgestockt und bis zum Jahr 2026 verlängert. Auch von den angekündigten zusätzlichen 500 Mio. Euro zur Ausweitung des Wohn- und Heizkostenzuschusses sind 50 Mio. Euro für Maßnahmen gegen Obdachlosigkeit reserviert.
Schon während der Coronapandemie hatte die türkis-grüne Regierung Mieterinnen und Mieter vor Delogierungen geschützt. So war etwa 2020 im ersten Lockdown eine Stundung der Mieten von April bis Juni 2020 ermöglicht worden. Diese mussten erst ab April 2021 mit Zinsen zurückgezahlt werden. Jene Mieter, die ihre Miete in der Zeit ausgesetzt hatten, hatten zudem einen besonderen Kündigungsschutz. Ihr Mietvertrag konnte allein wegen dieses Mietzinsrückstandes bis Ende Juni 2022 nicht gekündigt werden. (apa)