„Kohle-, Öl- und Flüssiggaskessel sind ab 2022 in Neubauten nicht mehr zulässig und ab 2023 voraussichtlich auch keine Gaskessel mehr. Ab 2040 sollen keine alten Gaskessel mehr in Betrieb sein, sondern gegen andere Wärmequellen getauscht werden. Zentrale und dezentrale Anlagen sollen unterschiedlich behandelt werden: Bei Zentralheizungsanlagen sollen bei umfassender Sanierung, Schaden oder Tausch, sowie bei Erreichen eines bestimmten Anlagenalters, ein Gebot zur Nutzung von erneuerbarer Energie bestehen. Bei Etagenheizungen (dezentrale Anlagen) sind Kohle, Öl und Flüssiggas bis 2035 zu ersetzen. Wenn Fernwärme vorhanden ist, sind Gasetagenheizungen bis 2040 anzuschließen“, erläuterte Felix Groth von der Stadt Wien (MA 25- Technische Stadterneuerung)
Betroffen sind in Wien rund 425.000 Gasetagenheizungen, 70.000 Gasheizungen in Einfamilienhäusern, 3.500 zentrale Gaskesselanlagen und laut Statistik Austria zwischen 5.000 und 15.000 Ölheizungen im Gewerbe- und Einfamilienhausbereich.
Ein zweiter Schwerpunkt war die Diskussion von aktuellen juristischen Praxisfällen von Zinshäusern durch Rechtsanwalt Martin Ströck von Wurst & Ströck Rechtsanwälte – auch in Hinblick auf die pandemiebedingten Auswirkungen.
Rafaela Hosp (Nachhaltigkeitsbeauftrage Hypo Tirol) und Markus Binder (Leitung Private Banking Hypo Tirol) beleuchteten das Thema ESG.
Bereits im September 2022 findet das nächste Wiener Zinshausforum statt, wobei rund die Hälfte der Plätze bereits gebucht sind.