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Zweite Chance für Buwog-Klage der CA Immo gegen Republik und Kärnten

Berufung gegen erstinstanzliche Abweisung ihrer Klage war erfolgreich
Michael Neubauer

Die rechtlichen Auseinandersetzungen nach der Privatisierung von Kärntner Buwog-Wohnungen laufen weiter. Im Verkaufsverfahren im Jahr 2004 war die CA Immo unterlegen, die Wohnungen gingen an ein Konsortium rund um Immofinanz und RLB OÖ. Der damalige Finanzminister Karl Heinz Grasser und andere wurden für ihre Rollen in der Privatisierung - nicht rechtskräftig - verurteilt. Die CA Immo klagte 2020 die Republik Österreich und das Land Kärnten auf Schadenersatz.

In erster Instanz war die CA Immo mit dieser Klage im November 2023 gescheitert. Nun habe aber das Oberlandesgericht Wien als Berufungsgericht festgestellt, dass der Klagsanspruch der Gesellschaft nicht verjährt ist, teilte die CA Immo am Dienstag mit. Gegen dieses Berufungsurteil sei aber noch das Rechtsmittel der ordentlichen Revision an den Obersten Gerichtshof zulässig, es ist daher vorerst noch nicht rechtskräftig.

Die Teilklage hat einen Streitwert von 1 Mio. Euro, in Summe macht die CA Immo mittels einer weiteren Klage einen Schaden von 1,9 Mrd. Euro geltend. Die Teilklage mit dem niedrigeren Streitwert dient als Musterklage mit einem geringeren Prozesskostenrisiko. (apa)