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Banken brauchen mehr Kapitalpuffer für Gewerbeimmobilien-Kredite

Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG) empfiehlt "sektoralen Systemrisikopuffer" von 1 Prozent ab Juli 2025 -
Michael Neubauer
Banken brauchen mehr Kapitalpuffer für Gewerbeimmobilien-Kredite
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Österreichs Bankenaufseher glauben, dass die Kapitalpuffer der Banken bei der Vergabe von Gewerbeimmobilien-Krediten nicht ausreichen - deshalb sollen die Banken ab Mitte 2025 für diese Kredite einen "sektoralen Systemrisikopuffer" in Höhe von einem Prozent der in diesem Sektor vergebenen Kredite einführen. Diese Empfehlung hat das Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG) bei seiner Sitzung am Donnerstag der Finanzmarktaufsicht (FMA) gegeben.

Von dieser Maßnahme ausdrücklich ausgenommen sind die Finanzierungen Gemeinnütziger Bauvereinigungen, von denen laut Analyse der Nationalbank kein systemisches Risiko ausgeht. Details wird die OeNB in ihrem Financial Stability Report am 11. November veröffentlichen.

Bei einer weiteren Verschlechterung der allgemeinen Wirtschaftslage bei einem gleichzeitigen Einbruch der Immobilienpreise könnten den Banken zusätzliche Verluste entstehen und ein Systemrisiko darstellen, befürchten die Finanzmarkt-Aufseher. Die Gewinne der Banken reichen demnach für einen zusätzlichen Kapitalpuffer aus, auch eine wesentliche Verteuerung der Kredite durch diese Maßnahme wird nicht befürchtet. Der Puffer soll in Summe schätzungsweise 700 Mio. Euro ausmachen, dafür dürfte aber kaum eine Bank zusätzliches Kapital aufnehmen müssen. Allein im Jahr 2023 hat der Bankensektor rund 12,6 Mrd. Euro Gewinn gemacht.

Anders als die KIM-Verordnung, bei der es um die Neuvergabe von Krediten für Wohnimmobilien geht, zielt die neue Maßnahme auf den Kreditbestand ab. Während nämlich die NPL-Quote (Quote der Kreditausfälle, Anm.) steige, würden die Wertberichtigungen damit nicht Schritt halten, wird argumentiert.

Um den neuen Kapitalpuffer einzuführen, muss die FMA eine Verordnung erlassen, die mit 1. Juli 2025 in Kraft treten soll und der Zustimmung des Finanzministers bedarf. Im Frühjahr soll es eine Begutachtung geben, die Begutachtungsfrist ist üblicherweise vier bis sechs Wochen. Im Vorfeld dieses Begutachtungsverfahrens ist noch ein Gutachten der OeNB notwendig, das feststellt, dass es ein systemisches Risiko im Bereich der Gewerbeimmobilien gibt.

Der neue Kapitalpuffer soll nicht zum gesetzlichen Mindestkapitalerfordernis zählen, die Banken dürfen diese Puffer also aufbrauchen und im Bedarfsfall unterschreiten. In der Folge gibt es dann Ausschüttungsbeschränkungen für Boni oder Dividenden und die Banken müssen einen Kapitalplan vorlegen, in welchem Zeitraum und mit welchen Maßnahmen sie die Puffer wieder auffüllen wollen.

Die neue Maßnahme ist - anders als die KIM-Verordnung - nicht befristet, wird aber jährlich überprüft. Mit der KIM-Verordnung wird sich das FMSG noch heuer in einer weiteren Sitzung befassen. Die Verordnung läuft Ende Juli 2025 aus - die Aufseher lassen sich aber nicht in die Karten blicken, ob es eine Verlängerung geben wird.

Das Finanzmarkt-Stabilitätsgremium (FMSG) wurde 2014 gegründet und besteht aus Vertretern des Finanzministeriums, des Fiskalrats, der Finanzmarktaufsicht und der Nationalbank. Das FMSG gibt Empfehlungen an die FMA zur Risikoeinschätzung und zu regulatorischen Maßnahmen ab, um potenzielle Risiken im Finanzsystem zu identifizieren und zu reduzieren. Die FMA folgt diesen Empfehlungen in der Regel. (apa)