Wiener Wohnbauinitiative 2011: kein Vollanwendungsbereich des MRG
Es gelten weder gesetzliche Mietzinsobergrenzen noch der abschließende Betriebskostenkatalog des § 21 MRG.
Es gelten weder gesetzliche Mietzinsobergrenzen noch der abschließende Betriebskostenkatalog des § 21 MRG.
Der energetische Zustand eines Gebäudes wird von einer Kennzahl zu einem rechtlichen und wirtschaftlichen Faktor
Einschätzung: Die langfristigen Zinsen werden in diesem Jahr sehr wahrscheinlich nicht signifikant sinken
Bauprojekt am Heumarkt nun definitiv UVP-pflichtig.
Branchenverband drängt auf einen Round Table mit dem Energieministerium, um rasche Lösung auf den Weg zu bringen
Anlässlich einer Landesgruppen-Sitzung trafen Verbandsobmann Gehbauer und Vertreter der Kärntner Gemeinnützigen auf Wohnbaulandesrätin...
Entscheidend bleibt, ob der Empfänger von der Verständigung objektiv Kenntnis erlangen konnte.
Trotz ausgelaufener Gebührenbefreiung, bleiben Nachweispflichten
Ziel: Mandanten aus Deutschland und den USA bei grenzüberschreitenden Aktivitäten optimal begleiten
Die neue Verordnung zwingt Hersteller, die Cybersicherheit ihrer Produkte von Anfang an mitzudenken
Keine Zustellwirkung nur bei tatsächlicher Unmöglichkeit des Abrufs der elektronischen Verständigung
Offener Brief an Vizekanzler Babler: MRG-Anreize für Sanierung, Nachverdichtung und Bestandsaktivierung gefordert.
Verwaltungsgerichtshof stellt klar, nicht die Baubeginnsanzeige, sondern die tatsächliche Bauführung ist maßgeblich ist.
Ein bloßer Streit über Mängel reicht nicht aus, um den Abruf zu verhindern
Gesetzgeber will Einstieg von Finanzinvestoren bei Steuerberatern verbieten