Unter anderem sollen große Immobilientransaktionen über sogenannte „Share Deals“ im Rahmen der Grunderwerbsteuer gerechter besteuert werden, indem Umgehungsmöglichkeiten geschlossen werden.
Geplant ist weiters ein Zuschlag bei Grundstücksveräußerungen nach Umwidmungen (Umwidmungszuschlag in der Immo-ESt) sowie eine Anhebung der Stiftungseingangssteuern.
Geplant sind auch Änderungen bei der Berechnungsmethodik der Bemessungsgrundlage zur Grunderwerbssteuer.
Die Grundsteuer ist zukünftig lt. § 4. (1) Grundsteuergesetz entweder vom Wert der Gegenleistung oder vom Wert des Grundstücks zu berechnen. Die bisherigen Berechnungsmethoden (wie bspw. der dreifache Einheitswert, der Immobilienpreisspiegel, etc.) sollen somit offenbar nicht mehr zulässig sein?