Wer in Bayern baut und damit Fläche versiegelt, muss auf Ausgleichs- und Ersatzflächen Maßnahmen durchführen, die die Flächen ökologisch aufwerten. Theoretisch muss bereits im Aufstellungsverfahren nachgewiesen sein, wie der Bauherr diese Ausgleichsflächen bereitstellen kann, praktisch muss der Nachweis spätestens zum Abschluss des Bebauungsplanverfahrens vorliegen.
Es gibt viele Möglichkeiten, wie eine sogenannte Ausgleichsfläche gestaltet werden kann, etwa das Anlegen und Pflegen von Streuobstwiesen und Magerrasen oder auch die Renaturierung von Gewässern. Die ökologisch höherwertigen Flächen sollen Natur und Landschaft ausgleichen, die im Zuge von Projektentwicklungen versiegelt werden.
„Ausgleichs- und Ersatzflächen sind derzeit kaum verfügbar, werden aber dringend benötigt. Sie bilden die Grundlage für Investitionsentscheidungen, da sie im Zuge der Bauleitplanung bauliche Eingriffe kompensieren beziehungsweise ermöglichen. Daher freue ich mich umso mehr, dass es gelungen ist, eine dieser raren Flächen zu erwerben.“
Der Ankauf resultiert aus eigenem Dealsourcing und erfolgte vollständig aus Eigenmitteln
Lageplan Ausgleichsflächen. Credit: Dennis Hoppa