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E-Auto: Wer nicht aufpasst, zahlt hunderte Euro mehr beim Laden

15 Minuten mit hohem Energiebedarf können den Leistungspreis für den ganzen Monat erhöhen
Michael Neubauer
Michael Neubauer
E-Auto: Wer nicht aufpasst, zahlt hunderte Euro mehr beim Laden
Elektroauto lädt am Smart Meter (KI generiert)
© ImmoFokus

Wie die E-Control kürzlich präsentiert hat, fällt künftig auch eine Leistungspreis an. In den letzten Jahren hat sich die Wechselstrom-Ladeleistung von 11 Kilowatt dreiphasig als Standard etabliert, sowohl bei Fahrzeugherstellern als auch Wallbox-Anbietern. Daran wird sich zwar auch in Zukunft nichts ändern. Wer aber nach der Umstellung so sorglos wie bisher sein E-Auto an die heimische Wallbox steckt, wird das am Netzentgelt deutlich merken.

Denn künftig zählt nicht mehr nur, wie viel Strom man verbraucht, sondern auch, wie viel man gleichzeitig bezieht. Maßgeblich ist der Höchstwert des jeweiligen Monats im 15-Minuten-Fenster, den der Smartmeter an den Netzbetreiber übermittelt. Soll heißen, dass 15 Minuten im Monat genügen, um das ganze Monat einen höheren Leistungspreis zahlen zu müssen. Mindestens 2 kW werden jedem Haushalt verrechnet, auch wenn er weniger braucht.

Kompliziertes Konstrukt statt dynamischer Tarife

Und um wie viel geht es? Als österreichweiten Durchschnitt für die Endstufe, also nach Abschluss der rund dreijährigen Umstellung, nennt die E-Control 40,58 Euro brutto pro kW und Jahr bis 10 kW, darüber sind es 81,17 Euro. Ein Haushalt mit 2 kW Grundlast plus einer 11-kW-Wallbox kommt auf eine Spitze von 13 kW und damit auf 649,31 Euro Leistungsentgelt im Jahr, sofern er diese Spitze jeden Monat erreicht. Ohne Wallbox wären es bei 2 kW gerade einmal 81,16 Euro. Zwar sinkt im Gegenzug der Arbeitspreis, für Haushalte mit hohen Spitzen wird es unterm Strich aber teurer, das bestätigt auch die E-Control. Künftig sollte man also tunlichst darauf achten, ob nicht auch ein Ladevorgang mit niedrigerer Leistung genügt, und darauf, dass etwa Wärmepumpe und E-Auto nicht gleichzeitig Strom ziehen, denn dann ist man schnell auf 15 kW und mehr. Immerhin: Wer dem Netzbetreiber erlaubt, die Leistung zu bestimmten Zeiten zu drosseln, zahlt für diesen flexiblen Anteil nur ein Viertel des Leistungspreises.

Den Rechtsanspruch darauf gibt es allerdings erst ab Oktober 2027. Statt netzdienliches Laden und dynamische Tarife, die sogar ins Negative drehen können, aktiv zu propagieren, bringt man ein kompliziertes Konstrukt, das vor allem eines bewirkt: Verunsicherung bei jenen, die gerade erst auf E-Mobilität umgestiegen sind.

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