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Erhaltung städtischer Baukultur gegen Bodenversiegelung

Initiative Wirtschaftsstandort OÖ: Vier-Punkte-Programm zum „Tag des Denkmals“
Patrick Baldia
Erhaltung städtischer Baukultur gegen Bodenversiegelung
Ziel müsse es sein, bestehende Bausubstanz in Dorf- und Stadtkernen zu erneuern, zu erhalten und wirtschaftlich zu nutzen, um die Bodenversiegelung zu bremsen, fordert die Initiative Wirtschaftsstandort OÖ
© AdobeStock/Martin Grimm

Am kommenden Sonntag feiert Österreich den „Tag des Denkmals“ und rund 30 Millionen Sommertouristen schätzen neben den landschaftlichen Schönheiten vor allem auch das Baukulturelle Erbe in der Alpenrepublik. Aus diesem Anlass erinnert die Initiative Wirtschaftsstandort OÖ (IWS) an ihr Vier-Punkte-Programm, um mehr marktwirtschaftliche Anreize zum Bremsen des Bodenfraßes, zur Nutzung von Leerständen und zur Erhaltung des Baukulturellen Erbes anzubieten. „Solange die Schaffung von Nutzraum auf der grünen Wiese wesentlich billiger ist als in den bestehenden historischen Altbauten, wird die rasante Bodenversiegelung mit allen negativen Folgen für Klima, Landschaft, Wasserhaushalt und Natur fortgesetzt“, betont IWS-Geschäftsführer Gottfried Kneifel.

Ziel müsse es sein, bestehende Bausubstanz in Dorf- und Stadtkernen zu erneuern, zu erhalten und wirtschaftlich zu nutzen. „Daher muss man mehr Anreize schaffen, um mehr privates Kapital für die Erhaltung von bestehenden Bauten zu mobilisieren. Die Sanierung einer bestimmten Bau-Kubatur darf nicht teurer sein als die Errichtung einer gleichen Kubatur auf der grünen Wiese“, präzisiert Kneifel. Die Kostendifferenz müsse durch steuerliche Vorteile und Fördermittel ausgeglichen werden. Das sei zudem ein wesentlicher Beitrag gegen die zunehmende Bodenversiegelung und zur Ankurbelung der Baukonjunktur und zur Stärkung des Bau-Nebengewerbes.

Vier-Punkte-Programm aus IWS-Studie mit konkreten Forderungen:

  • Abschaffung der investitionsfeindlichen Liebhaberei-Verordnung
  • Wer in einen Altbau/Stadtkern investiert soll Sonderausgaben geltend machen können
  • Abschaffung der Grundsteuer für denkmalgeschützte Objekte
  • Investitionsförderung und Kreditgarantie, um die Kosten gleich niedrig zu halten wie bei einem Neubau mit gleicher Kubatur auf der „grünen Wiese“