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EU-Gebäuderichtlinie und Ladeinfrastruktur

Der BEÖ fordert einheitliche Vorgaben für Österreich, die praxistauglich und wirtschaftlich sinnvoll sind.
Michael Neubauer
EU-Gebäuderichtlinie und Ladeinfrastruktur
© www.alexhalada.com

Mit der Novellierung der EU-Gebäuderichtlinie EPBD (Energy Perfomance of Building Directive) will die EU-Kommission das Tempo zur Umsetzung von nachhaltiger Ladeinfrastruktur in den Mitgliedsstaaten deutlich erhöhen. Der Bundesverband Elektromobilität Österreich (BEÖ) begrüßt die neue EU-Richtlinie und empfiehlt den gesetzgebenden neun Landesregierungen auf österreichweit einheitliche Lösungen zu setzen.

Bereits bei der Vorgängerversion der EU-Gebäuderichtlinie von 2021 zeigten sich in den einzelnen Bundesländern große Unterschiede bei der konkreten Umsetzung. 

„Wir brauchen österreichweit einheitliche Lösungen, die sowohl nutzerfreundlich als auch wirtschaftlich sinnvoll sind“, fordert . „Gerade Unternehmen, die überregional tätig sind, brauchen einheitliche Regelungen.“
—Andreas Reinhardt, BEÖ-Vorsitzender

Eine Expertengruppe des BEÖ hat unter der Leitung von Gerald Mayrhofer mit Vertreter:innen des Klimaschutzministeriums und der OLE - Leitstelle für E-Mobilität Österreich, folgende Empfehlungen für die Umsetzung erarbeitet:

  • Anpassung für Gewerbegebäude: In Gebäuden mit Kundenparkplätzen sollen mindestens 20 Prozent der vorgeschriebenen Ladepunkte als DC-Schnellladepunkte ausgeführt werden. Dies ist besonders wichtig für eine schnelle Nutzung in Einkaufszentren und Kaufhäusern.
  • Erweiterte Vorverkabelung: Neue und umfassend renovierte Wohn- und Nichtwohngebäude sollen so vorverkabelt werden, dass Erweiterungen sehr einfach und kostengünstig gemacht werden können und sie eine gleichzeitige Nutzung und intelligente Ladefunktionen unterstützen. Dadurch wird der Einsatz erneuerbarer Energien optimiert und die Netzstabilität gefördert.
  • Förderung öffentlicher Einrichtungen als Vorbilder: Schnellere Regelungen für öffentliche Gebäude wie Schulen und Krankenhäuser sollen zur Akzeptanz von Elektromobilität beitragen.
  • Nutzerfreundlichkeit in Wohngebäuden: Einfache Genehmigungsprozesse erleichtern Bewohnern die Installation eigener Ladepunkte, was den Zugang zur Elektromobilität für Mieter und Eigentümer fördert.
„Die novellierte EU-Gebäuderichtline ebnet den Weg für den Ausbau einer nachhaltigen Mobilitätsinfrastruktur in Österreich. Mit unseren Empfehlungen wollen wir sicherstellen, dass die Ladeinfrastruktur den Bedürfnissen der Nutzer:innen nach Praxistauglichkeit gerecht wird und für Gebäudeeigentümer auch wirtschaftlich umsetzbar ist.“
—Gerald Mayrhofer

„Die neuen EU-Vorgaben werden Österreich in den Mobilitätswende weiter voranbringen. Gleichzeitig schaffen sie wirtschaftliche Impulse durch Investitionen in moderne und intelligente Ladeinfrastruktur,“ schließt BEÖ-Vorsitzender Reinhardt. Die Mitgliedstaaten haben nun bis 29. Mai 2026 Zeit, um den größten Teil der Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.