Mit der Novellierung der EU-Gebäuderichtlinie EPBD (Energy Perfomance of Building Directive) will die EU-Kommission das Tempo zur Umsetzung von nachhaltiger Ladeinfrastruktur in den Mitgliedsstaaten deutlich erhöhen. Der Bundesverband Elektromobilität Österreich (BEÖ) begrüßt die neue EU-Richtlinie und empfiehlt den gesetzgebenden neun Landesregierungen auf österreichweit einheitliche Lösungen zu setzen.
Bereits bei der Vorgängerversion der EU-Gebäuderichtlinie von 2021 zeigten sich in den einzelnen Bundesländern große Unterschiede bei der konkreten Umsetzung.
„Wir brauchen österreichweit einheitliche Lösungen, die sowohl nutzerfreundlich als auch wirtschaftlich sinnvoll sind“, fordert . „Gerade Unternehmen, die überregional tätig sind, brauchen einheitliche Regelungen.“
Eine Expertengruppe des BEÖ hat unter der Leitung von Gerald Mayrhofer mit Vertreter:innen des Klimaschutzministeriums und der OLE - Leitstelle für E-Mobilität Österreich, folgende Empfehlungen für die Umsetzung erarbeitet:
„Die novellierte EU-Gebäuderichtline ebnet den Weg für den Ausbau einer nachhaltigen Mobilitätsinfrastruktur in Österreich. Mit unseren Empfehlungen wollen wir sicherstellen, dass die Ladeinfrastruktur den Bedürfnissen der Nutzer:innen nach Praxistauglichkeit gerecht wird und für Gebäudeeigentümer auch wirtschaftlich umsetzbar ist.“
„Die neuen EU-Vorgaben werden Österreich in den Mobilitätswende weiter voranbringen. Gleichzeitig schaffen sie wirtschaftliche Impulse durch Investitionen in moderne und intelligente Ladeinfrastruktur,“ schließt BEÖ-Vorsitzender Reinhardt. Die Mitgliedstaaten haben nun bis 29. Mai 2026 Zeit, um den größten Teil der Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.