„Betongold“ – FMA informiert zu Investmentprodukten mit Immobilienbezug
Die Finanzmarktaufsicht fragt in der neuen Ausgabe von „Reden wir über Geld“: Ist Immobilie drin, wenn Immobilie draufsteht?
Der Vorstand der InCity Immobilien AG („InCity“ oder „Gesellschaft“) hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft heute beschlossen, die Einbeziehung der Aktien der InCity (ISIN DE000A0HNF96 / WKN A0HNF9) in den Freiverkehr (Basic Board) der Frankfurter Wertpapierbörse zu kündigen („Delisting“). Der Vorstand der Gesellschaft wird heute ein entsprechendes Kündigungsschreiben an die Frankfurter Wertpapierbörse übermitteln.
Mit Ablauf der dreimonatigen Kündigungsfrist wird der Handel von Aktien der Gesellschaft im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse eingestellt (d. h. voraussichtlich am 17. März 2025). Bis zum Ablauf der Dreimonatsfrist haben die Aktionäre der Gesellschaft weiterhin die Möglichkeit, ihre Aktien im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse zu handeln.
Der Beschluss zum Delisting erfolgte insbesondere vor dem Hintergrund der mit der Einbeziehung zum Börsenhandel verbundenen Kosten, Einbeziehungsfolge- und Transparenzpflichten und der damit einhergehenden Risiken. Zudem ist die Gesellschaft, die mit der mehrheitlich beteiligten Realsoul Holding S.A. einen festen Ankeraktionär hat, nicht mehr zwingend auf eine Unternehmensfinanzierung über den Kapitalmarkt angewiesen. Mit dem Delisting ist eine Reduzierung des künftigen Verwaltungs- und Kostenaufwands der Gesellschaft zu erwarten.
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