Den jüngsten Entwurf eines Gesetzes zur Mobilisierung von Bauland (Baulandmobilisierungsgesetz) hat das Bundeskabinett am 4.11.2020 beschlossen. Damit das Gesetz in Kraft treten kann, muss noch der Bundestag zustimmen, der sich als nächstes damit befasst.
Das sogenannte "Umwandlungsverbot" eines § 250 Baugesetzbuch (BauGB) – eigentlich eine "Umwandlungsbremse" – soll dann für alle Gebiete in Deutschland verbindlich werden, in denen der Wohnungsmarkt als angespannt gilt. Welche dies sind, sollen die Landesregierungen jeweils durch Rechtsverordnung bestimmen können, befristet bis zum 31.12.2025. Der erste Entwurf hatte noch die Möglichkeit vorgesehen, die Gebiete für eine Dauer von bis zu fünf Jahren zu bestimmen.
Die Liste der Fälle, in denen eine Genehmigung für eine Umwandlung erteilt werden müsste, ist lang. Auch Eigentümer von Mehrfamilienhäusern brauchen dann eine Genehmigung, wenn sie Wohnungen einzeln verkaufen wollen.