IMMOunited

Keine Bewilligung für Pumpspeicherkraftwerk auf der Koralm

Bundesverwaltungsgericht gab Beschwerden gegen positiven UVP-Bescheid statt - Umweltorganisation VIRUS: "Guter Tag für das Umweltrecht" - steirische Grüne und KPÖ begrüßen Entscheid
Patrick Baldia
Koralm
Koralm
© Michael Priesch - Photofex: Das Bundesverwaltungsgericht hat die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für das Pumpspeicherkraftwerk auf der Koralm, die positiv ausgefallen war, überprüft und der Beschwerde von einigen Parteien stattgegeben

Das geplante Pumpspeicherkraftwerk auf der Koralm wird nicht gebaut. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), die positiv ausgefallen war, überprüft und der Beschwerde von einigen Parteien stattgegeben. Damit wurde der Antrag der Steiermärkischen Landesregierung abgewiesen, teilte das BVwG am Dienstag mit.

Das BVwG hat die gegen den UVP-Genehmigungsbescheid eingebrachten Beschwerden von 17 Parteien behandelt. Es wurden "umfangreiche ergänzende Ermittlungstätigkeiten" durchgeführt, Sachverständige bestellt und an mehreren Verhandlungstagen die Ermittlungsergebnisse mit den Verfahrensparteien erörtert. Zusätzlich wurde auch ein Lokalaugenschein im Projektgebiet durchgeführt.

Als Begründung wurde angeführt, dass "das Natura 2000-Gebiet Koralpe von der Steiermärkischen Landesregierung noch nicht als Europaschutzgebiet ausgewiesen wurde. Für das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) ist die Durchführung einer Naturverträglichkeitsprüfung unter diesen Voraussetzungen nicht möglich. Die Erlassung der fehlenden Verordnung des Europaschutzgebiets liegt nicht im Zuständigkeitsbereich des BVwG".

Bei diesem Ergebnis sei auch nicht weiter darauf einzugehen gewesen, ob wegen der "offenkundig zutage getretenen eklatanten Ermittlungsmängel in zahlreichen Fachbereichen allenfalls die Voraussetzungen für eine Aufhebung des Genehmigungsbescheids und für eine Zurückverweisung des Genehmigungsverfahrens an die Steiermärkische Landesregierung vorgelegen wären", hieß es in der Erkenntnis vom 30. Juni 2023.

Die Energie- und Umweltlandesrätin Ursula Lackner (SPÖ) betonte, die Entscheidung gegen den positiven UVP-Bescheid in diesem umfangreichen Verfahren "ohne Wenn und Aber zu akzeptieren". Sie hielt fest, dass ein UVP-Verfahren "keine politische Entscheidung, sondern ein behördliches Verfahren" sei. Wie dieses nun weitergeht hängt davon ab, ob die Entscheidung - beispielsweise vom Projektwerber - angefochten wird und damit in die nächsthöhere Instanz geht", so die Landesrätin.

Zum Europaschutzgebiet Koralpe stellte Lackner klar: "Das an die Kommission gemeldete Europaschutzgebiet auf der Koralpe stand und steht unabhängig vom Formalakt einer Verordnung seit der Meldung im Jahr 2016 unter strengem vorläufigen Schutz." Die Verordnung dazu sei aktuell "in der Fertigstellung und wurde nicht bis Dezember 2022 erlassen, weil im Zuge der Stellungnahmen aus der Bevölkerung eine Rechtsfrage aufgeworfen wurde, die noch von externen Expertinnen und Experten geklärt werden musste", so Landesrätin Lackner.

Die Umweltorganisation VIRUS, die als eine von insgesamt 17 Parteien Beschwerde geführt hat, hat das abweisende Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts zum privaten Pumpspeicherkraftwerk Koralm begrüßt: Es sei "ein guter Tag für das Umweltrecht und ein guter Tag für die Energiewende", wie es in der Aussendung hieß. Er habe "noch kein anderes Projekt gesehen, das in so vielen Fachbereichen nicht umweltverträglich war, nicht dem Stand der Technik und nicht einmal primären bautechnischen Machbarkeitsnachweisen entsprochen hat und wo es negative Gutachten derart in Serie gehagelt hat, wie das hier der Fall war", so Sprecher Wolfgang Rehm.

Von den steirischen Grünen wurde die Abweisung des Pumpspeicherprojektes am Dienstagnachmittag als "nicht überraschend, aber höchst erfreulich" bezeichnet. Für die Energiewende braucht es seriöse Projekte und schnelle, qualitativ hochwertige Abwicklungen von UVP-Verfahren, "Landesrätin Lackner kann sich hier nicht aus der Verantwortung stehlen", betonte die Grüne Klubobfrau Sandra Krautwaschl.

Begrüßt wurde die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts auch von der steirischen KPÖ, die sich in ihrer Kritik bestätigt sah. "Das geplante Koralmkraftwerk wäre ein massiver Eingriff gewesen, der augenscheinlich nie einen positiven UVP-Bescheid bekommen hätte dürfen. Dieser Fehler ist nun korrigiert und das Projekt hoffentlich ein für alle Mal vom Tisch", wurde vonseiten KPÖ-Klubobfrau Claudia Klimt-Weithaler festgehalten. Für sie gilt es noch zu klären "wie derartig eklatante Mängel in der Umweltabteilung auftreten konnten". Hier habe die ressortzuständige Landesrätin Lackner Erklärungsbedarf. (apa)