Klimagesetz 2040: Breite Einigung, breiter Widerspruch

Wirtschaftskammer (WKÖ) und Industriellenvereinigung (IV) lehnen das 2040-Ziel als „standortgefährdend“ ab
Michael Neubauer
Michael Neubauer
Klimagesetz 2040: Breite Einigung, breiter Widerspruch
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Nach mehr als fünf Jahren ohne gültiges Klimaschutzgesetz einigte sich die österreichische Bundesregierung aus ÖVP, SPÖ und NEOS im August 2026 auf einen neuen Entwurf. Das Kernstück: die gesetzliche Verankerung der Klimaneutralität bis 2040, zehn Jahre vor der EU-Vorgabe. Für die Bau- und Immobilienwirtschaft bringt der Entwurf sowohl Planungssignale als auch offene Fragen, insbesondere hinsichtlich Genehmigungsverfahren, Energiekosten und industrieller Standortpolitik.

Koalition betont Planungssicherheit

Die drei Regierungsparteien werten die Einigung als politischen Durchbruch. SPÖ-Vizekanzler Andreas Babler und Umweltsprecherin Julia Herr verwiesen auf „über 2.000 Tage" Stillstand, die das neue Gesetz nun beende. NEOS-Klimasprecher Michael Bernhard konterte Kritik aus der Wirtschaft mit dem Satz: „Wir sind keine Klimafreaks, sondern Zukunftsfreaks“, und verwies auf Ausnahmeregelungen für emissionsintensive Industrie. ÖVP-Finanzstaatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl hob beschleunigte Genehmigungsverfahren als konkreten Vorteil für Unternehmen hervor. Ein Aspekt, der für Projektentwickler und Bauträger unmittelbar relevant ist.

NGOs begrüßen Ziel, fordern Verbindlichkeit

WWF Österreich, Greenpeace und Global 2000 begrüßen das Klimaneutralitätsziel 2040 grundsätzlich, üben jedoch substanzielle Kritik am Entwurf. Greenpeace bemängelt, dass große Teile der Emissionen aus Energie und Industrie vom Gesetz ausgenommen bleiben. Global 2000 fordert ausreichend verbindliche Zwischenziele sowie wirksame Konsequenzen bei Zielverfehlung. WWF Österreich verlangt klarere Sektorziele. Ein Punkt, der auch für den Gebäudesektor mit seinem erheblichen Energieverbrauch Gewicht hat.

Wirtschaft warnt vor Standortnachteilen

Wirtschaftskammer (WKÖ) und Industriellenvereinigung (IV) lehnen das 2040-Ziel als „standortgefährdend“ ab. Sie warnen vor nationalen Alleingängen über EU-Ziele hinaus und befürchten höhere Energiekosten sowie zusätzliche Bürokratie. WKÖ-Generalsekretär Jochen Danninger formulierte die Position klar: „Für österreichische Unternehmer müssen dieselben Rahmenbedingungen gelten wie für ihre europäischen Mitbewerber.“ Für die Bauwirtschaft, die auf energie- und materialintensive Produktionsprozesse angewiesen ist, treffen diese Einwände einen sensiblen Punkt.

Aktivisten und Opposition: scharfe Ablehnung

Fridays For Future bezeichnete den Entwurf als „völlig unbrauchbar“ und als „halbgares Klimagesetz ohne Verantwortlichkeiten, Verbindlichkeit, Rechtsschutz“. Die Bewegung kritisiert das Fehlen bindender Sektorziele und einklagbarer Klimaschutzmaßnahmen. Aus der parlamentarischen Opposition kommen Einwände von zwei Seiten: Grünen-Ex-Vizeklubchefin Sigrid Maurer kritisierte, Umweltminister Totschnig sei stolz auf ein „Klimagesetz ohne Konsequenzen“. FPÖ-Chef Herbert Kickl warnte, das 2040-Ziel übererfülle EU-Vorgaben und werde „die Industrie aus Österreich vertreiben“.

Wissenschaft: adäquat, nicht ambitioniert

Sigrid Stagl, Wirtschaftswissenschaftlerin an der WU Wien und Wissenschaftlerin des Jahres, bezeichnete die Klimaneutralität bis 2040 als „adäquat, nicht ambitioniert“. Sie kritisierte, Österreich sei bei Emissionsreduktionen ein „Nachzügler“, und vermisst klarere Verbindlichkeiten im Gesetzestext. Die OECD hält in ihrem Umweltprüfbericht 2026 fest, dass wesentliche Elemente fehlen: jährliche sektorspezifische Ziele, Anpassungsmechanismen und klare Zeitpläne.

Zentrale Schwachstellen des Entwurfs

Mehrere strukturelle Lücken ziehen sich durch die Kritik aller Lager. Bindende Sektorziele fehlen ebenso wie Sanktionen bei Zielverfehlung. Minister Totschnig bestätigte dies explizit: „Der Klimafahrplan ist ohne Sanktionen.“ Eine Standortklausel erlaubt Anpassungen bei „volkswirtschaftlichen Verwerfungen“. Ein Ventil, das die Verbindlichkeit des Gesetzes weiter relativiert. Als Zugeständnis an die Wirtschaft hob der Entwurf das bisherige Verbot der CO2-Speicherung (CCS) auf. Für die Immobilien- und Bauwirtschaft bleibt damit offen, welche konkreten Reduktionspflichten der Gebäudesektor künftig tragen wird und auf welcher rechtlichen Grundlage Investitionsentscheidungen langfristig kalkulierbar sind.

Das Gesetz markiert nach Jahren des Stillstands einen politischen Schritt, lässt aber zentrale Fragen zur Umsetzung, Verbindlichkeit und sektoralen Lastenverteilung unbeantwortet. Für Entscheider in der Bau- und Immobilienwirtschaft empfiehlt sich eine genaue Beobachtung der parlamentarischen Beratungen, insbesondere hinsichtlich der Ausgestaltung von Genehmigungsverfahren und möglicher Energiekostenentwicklungen.