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ESG

Nachhaltigkeit in der Wirtschaft: Von der Kür zur Pflicht

Mit dem neuen EU-Beschluss vom 21. Juni 2022 fallen ab sofort börsennotierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern unter die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD).
Amelie Miller
Stadlohfer
Stadlohfer
© Drees & Sommer

Ziel der neuen Richtlinie CSRD ist es, Green Washing in der Wirtschaft zurückzudrängen und in der EU einheitliche Nachhaltigkeitsstandards zu schaffen.

Ab 2025 kommen Unternehmen über 250 Mitarbeitern hinzu, 2026 wird CSRD auf KMU ausgeweitet. Konkret bedeutet dies, dass die betroffenen Unternehmen mit ihrer Bilanz auch einen zertifizierten Nachhaltigkeitsbericht veröffentlichen müssen.

„Wir kommen mit dieser Regelung von der Kür zur Pflicht.“ 
—Georg Stadlhofer vom Immobilienplanungs- und Beratungsunternehmen Drees & Sommer Österreich

Besonders viel Potenzial sieht Georg Stadlhofer im Bereich von Gebäuden und betrieblicher Infrastruktur: Sei es bei der Errichtung oder im Betrieb. Allein durch den effizienten Einsatz von Ressourcen bzw. nachhaltigen Materialen könnte viel CO2 eingespart werden. Potenzial liegt aber auch im technischen Gebäudebetrieb, der mit der zunehmenden Digitalisierung immer effizienter wird.

Viele Unternehmen würden Gebäude bzw. entsprechende Emissionen als gegeben ansehen und lediglich aus der Kostensicht betrachten, untermauert Georg Stadlhofer. 

„Jedoch gibt es in diesem Bereich gleich mehrere Hebel, um einerseits die hauseigene Nachhaltigkeitsbilanz zu verbessern, zur nachhaltigen Energiegewinnung und Emissionsreduktion beizutragen und gleichzeitig Kosten zu sparen.“