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ESG

Preisbehörde legte Höchstkosten für Fernwärme in Graz fest

Per 1. Oktober um 20,13 Prozent gesenkt - Durchschnittlicher haushalt spart sich rund 300 Euro im Jahr
Michael Neubauer
Preisbehörde legte Höchstkosten für Fernwärme in Graz fest
© AdobeStock/Uwe Bumann

Der Höchstpreis für Fernwärme in Graz wird mit 1. Oktober um 20,13 Prozent abgesenkt. Dies hat die Preisbehörde entschieden, die damit einem entsprechenden Gutachten folgt, teilte die Landeskommunikation Steiermark am Freitag mit. Die Fernwärmepreise der Stadt unterliegen der behördlichen Preisbestimmung nach dem Preisgesetz 1992. Betroffen ist der Fernwärme-Abgabepreis der Energie Steiermark an die Energie Graz und auch der Fernwärmepreis der Energie Graz an Konsumenten.

Im Mai 2024 wurde - nach zahlreichen Terminen zur Preisüberwachung im Jahr 2023 bzw. im Frühjahr 2024 - von Amts wegen ein preisbehördliches Verfahren zur Neufestsetzung der Fernwärmepreise der Stadt Graz eingeleitet. Dazu wurde eine nicht-amtliche Sachverständige bestellt. Laut Gutachten soll vor dem Hintergrund der Senkung des Fernwärme-Abgabepreises der Energie Steiermark Wärme GmbH an die Energie Graz GmbH (die EGG bezieht rund 70 Prozent der Fernwärme von der ESWG, Anm.) der volkswirtschaftlich gerechtfertigte Preis in einer Bandbreite von 12,7 Cent/kWh bis 13 Cent/kWh liegen. Die Preisbehörde wird den im Gutachten angeführten Argumenten für die untere Grenze der Bandbreite folgen und den Preis mit 12,7 Cent/kWh festsetzen.

Damit werde der mit Wirkung vom 1. Dezember 2022 behördlich bestimmte Höchstpreis von 15,9 Cent/kWh um 20,13 Prozent gesenkt. Das bedeutet für einen durchschnittlichen Fernwärme-Haushalt mit einem Verbrauch von rund 7.500 kWh pro Jahr eine Ersparnis von rund 300 Euro im Jahr.

Die beiden Gutachten wurden den beiden Energieversorgern und den anhörungsberechtigten Interessensvertretern (AK, WK, LWK) am vergangenen Montag übermittelt. Am Mittwoch gab es eine Gutachtenserörterung mit den Interessensvertretern und der Sachverständigen. Schriftliche Stellungnahmen zum Gutachten würden nun - soweit relevant - in die Bescheide eingearbeitet. Die Bescheiderlassung erfolge am Montag, sodass die Preissenkung mit Dienstag, 1. Oktober in Kraft treten kann.

Landeshauptmann Christopher Drexler (ÖVP) und Landeshauptmannstellvertreter Anton Lang (SPÖ) sagten laut Aussendung, als Landesregierung habe man Maßnahmen gesetzt, damit das Leben für die Steirerinnen und Steirer weiter leistbar bleibe, von der Verdoppelung des Heizkostenzuschusses über den 400 Euro-Wohnkostenzuschuss und den Steiermark-Bonus bis hin zum Wohnbonus und weiteren Maßnahmen. Es sei gut, wichtig und richtig, dass die Fernwärmepreise - pünktlich zu Beginn der Heizsaison - weiter gesenkt werden können, so Drexler und Lang. Bei der Preisfestsetzung durch die Behörde handle es sich um einen Höchstpreis, das heißt, die Energieunternehmen und damit auch die Energie Graz (bei der die Holding Graz Mehrheitseigentümerin ist, Anm.) könnten den Preis jederzeit niedriger ansetzen. (apa)