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Schlechte Nachrichten für Anleger. Der REAL INVEST Austria, einer der größten österreichischen Immobilienfonds mit einem Fondsvermögen von rund zwei Milliarden Euro, hat mit 29. September 2026 eine vorübergehende Rücknahmebeschränkung aktiviert.
Das sogenannte Gating begrenzt die Ausführung von Rücknahmeaufträgen auf eine täglich neu berechnete Quote. Für Anleger:innen bedeutet dies: Ein sofortiger vollständiger Ausstieg aus dem Fonds ist vorerst nicht möglich.
Quotale Ausführung: Nur ein Bruchteil der Rücknahmen wird täglich bedient
Am ersten Tag der Beschränkung lag diese Quote bei lediglich fünf Prozent des jeweiligen Auftragsvolumens. Die genaue Höhe der Quote wird fortlaufend angepasst und richtet sich nach der verfügbaren Liquidität des Fonds. Anleger, die Anteile zurückgeben möchten, müssen damit rechnen, dass ihre Aufträge nur anteilig und über einen längeren Zeitraum abgewickelt werden.
Rechtsgrundlage: Artikel 3a der Fondsbestimmungen und FMA-Bescheid
Die Rücknahmebeschränkung stützt sich auf Artikel 3a der Fondsbestimmungen des REAL INVEST Austria. Die rechtliche Grundlage für die Aktivierung des Gatings schuf ein Bescheid der Finanzmarktaufsicht (FMA) vom 17. Februar 2026. CEO Peter Czapek agiert damit im Rahmen eines klar definierten regulatorischen Rahmens, der Immobilienfonds unter bestimmten Liquiditätsbedingungen die Möglichkeit einräumt, Rücknahmen temporär zu beschränken.
Fondsvermögen und Liquiditätsreserve
Per 30. September 2026 verwaltete der REAL INVEST Austria ein Fondsvermögen von 1.972,8 Millionen Euro. (Der Höchststand hatte einst Der Höchststand war bei 4,5 Milliarden Euro gelegen.) Die Fondsbestimmungen schreiben vor, dass die Liquiditätsreserve mindestens zehn Prozent des Fondsvolumens betragen muss. Diese Mindestreserve von rechnerisch rund 197 Millionen Euro bildet die zentrale Steuerungsgröße für die quotale Ausführung der Rücknahmeaufträge.
Die Rücknahmebeschränkung ist als vorübergehende Maßnahme konzipiert, kann jedoch nach den geltenden Fondsbestimmungen bis zu 24 Monate aufrechterhalten werden. Wie lange das Gating tatsächlich in Kraft bleibt, hängt von der Entwicklung der Fondsliquidität ab.
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