Im Nachfeld des Sanierungsgipfels 2026 haben mehrere teilnehmende Verbände einen offenen Brief an Vizekanzler und Bundesminister für Wohnen Andreas Babler übermittelt. Darin fordern sie, im Zuge der aktuellen Reform des Mietrechtsgesetzes gezielte Sanierungsanreize zu schaffen und die Aktivierung des Gebäudebestands deutlich zu erleichtern. Der offene Brief ist unter www.sanierungsgipfel.at/aktuelles abrufbar.
Der offene Brief greift zwei zentrale Punkte auf, die bereits im Rahmen des ersten Sanierungsgipfels 2025 als Herausforderungen und Lösungsansätze benannt wurden: Bodenverbrauch und Nachverdichtung sowie fehlende wirtschaftliche Anreize im Mietrechtsgesetz. Gerade vor dem Hintergrund angespannter öffentlicher Budgets fokussieren die unterzeichnenden Organisationen damit auf Maßnahmen, die keine zusätzliche direkte Belastung des Staates erfordern, aber wesentliche Hebel für Sanierung, Dekarbonisierung, Wohnqualität und zusätzlichen Wohnraum darstellen.
„Die umfassende Sanierung des österreichischen Wohnungsbestands wird nur dann gelingen, wenn die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen grundlegend verbessert werden“, heißt es im offenen Brief. Die Planungs-, Bau- und Immobilienwirtschaft sei bereit, einen wesentlichen Beitrag zur Dekarbonisierung des Gebäudebestands, zur Verbesserung der Wohnqualität und zur Schaffung zusätzlichen Wohnraums zu leisten. Die Praxis zeige jedoch deutlich, dass umfassende Sanierungen im Wohnbau unter den derzeitigen mietrechtlichen Rahmenbedingungen wirtschaftlich vielfach nicht darstellbar seien.
Konkret fordern die unterzeichnenden Verbände einen Sanierungsanreiz im Mietrechtsgesetz für umfassend generalsanierte Altbauten mit hohem energetischem Standard. Gebäude, die nach einer umfassenden Sanierung einen zeitgemäßen und besonders niedrigen Energieverbrauch beziehungsweise ein hohes Energieeffizienzniveau erreichen, sollen künftig mietrechtlich wie Neubauten behandelt werden. Damit verbunden ist die Forderung, solche Objekte aus dem Richtwertsystem herauszunehmen, wenn durch die Sanierung ein mit Neubauten vergleichbarer Wohn- und Energieeffizienzstandard erreicht wird.
Darüber hinaus braucht es aus Sicht der unterzeichnenden Organisationen mehr Rechtssicherheit für Eigentümer, Investoren und Mieter, damit Sanierungen planbar, finanzierbar und sozial verträglich umgesetzt werden können. Auch die Länder sollen aktiv eingebunden werden, um Nachverdichtung, Aufstockungen, Dachgeschoßausbauten und Bestandsaktivierung baurechtlich zu erleichtern.
„Sanierung darf nicht an einem Mietrecht scheitern, das Investitionen in den Bestand wirtschaftlich verhindert“, betonen die unterzeichnenden Verbände im offenen Brief. Ohne entsprechende Anpassungen fehle der zentrale wirtschaftliche Anreiz, in großem Umfang in den Bestand zu investieren. Nur mit praxistauglichen rechtlichen Rahmenbedingungen könnten die hohen Qualitätsstandards in der österreichischen Wohnungsversorgung langfristig gesichert und zugleich Beschäftigungsimpulse in der Bauwirtschaft ausgelöst werden.
Der offene Brief wurde von mehreren am Sanierungsgipfel beteiligten Verbänden erarbeitet und wird von jenen Organisationen getragen, die die darin formulierten Forderungen gemeinsam unterstützen.