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Umlaufbeschlüsse in Österreich erstmals vollständig digital

Resolvio integriert ID Austria für qualifizierte elektronische Signatur
Michael Neubauer
Michael Neubauer
Umlaufbeschlüsse in Österreich erstmals vollständig digital
© Resolvio

Österreichische Unternehmer können ihre Umlaufbeschlüsse ab sofort mit der staatlichen ID Austria qualifiziert elektronisch signieren - vollständig digital, ohne Papier und ohne Postweg. Die Resolvio GmbH integriert die ID Austria, die bereits von der großen Mehrheit österreichischer Unternehmer für FinanzOnline und das Digitale Amt genutzt wird, nahtlos in ihre Plattform für digitale Beschlussfassung.

Schriftform als Digitalisierungshürde

Für Umlaufbeschlüsse in österreichischen Gesellschaften gilt ein strenges Schriftlichkeitsgebot. Bei der GmbH schreibt § 34 GmbHG die Schriftform zwingend vor - eine einfache E-Mail genügt diesem Erfordernis nicht und macht Beschlüsse im Streitfall anfechtbar. In der Praxis bedeutete das bisher: Unterschriftenmappen per Post versenden, händisch unterzeichnen lassen und wochenlang auf den Rücklauf warten. Dieser Medienbruch hat die Digitalisierung der Gremienarbeit bislang an einer entscheidenden Stelle ausgebremst.

Europäischer Goldstandard der digitalen Signatur

Die europäische eIDAS-Verordnung unterscheidet drei Stufen elektronischer Signaturen: die einfache, die fortgeschrittene und die qualifizierte elektronische Signatur (QES). Die QES ist die höchste Sicherheitsstufe - sie basiert auf einem qualifizierten Zertifikat, das von einem staatlich anerkannten Vertrauensdiensteanbieter ausgestellt wird. Die Identität der Unterzeichnenden wird dabei vorab streng geprüft. Genau diese höchste Stufe integriert Resolvio mit ID Austria in den Beschluss-Workflow.

Umlaufbeschluss per Smartphone

Resolvio integriert damit die qualifizierte elektronische Signatur (QES) nach dem eIDAS-Standard nahtlos in den digitalen Beschluss-Workflow. Gesellschafter und sonstige Gremienmitglieder signieren ihre Stimmabgabe direkt mit ihrer ID Austria. Der gesamte Vorgang findet digital in einer Anwendung statt: von der Vorbereitung des Beschlusses über die Abstimmung bis zur rechtssicheren Dokumentation.

Der Unterschrift auf Papier gleichgestellt

Die QES ist der handschriftlichen Unterschrift gesetzlich gleichgestellt - sowohl nach der europäischen eIDAS-Verordnung als auch nach dem österreichischen Signaturgesetz. Die Signatur erfolgt über den österreichischen Vertrauensdienstleister A-Trust, der die technische Infrastruktur hinter ID Austria bereitstellt. Neue Kartenlesegeräte oder Tokens sind nicht erforderlich - das Smartphone genügt.

Detaillierte Informationen zur Funktionsweise

"Viele Gesellschafter unterschätzen das Risiko, das ein formunwirksamer Umlaufbeschluss mit sich bringt. Mit der qualifizierten elektronischen Signatur über ID Austria lässt sich das Schriftformerfordernis rechtssicher erfüllen - ohne den Umweg über Papier und Post."
—Hubertus Scherbarth, Resolvio Geschäftsführer