Eine Anlegerin aus Baden-Württemberg soll ihre gesamte Anlagesumme in den umstrittenen Fonds Uni Immo Wohnen ZBI zurückerhalten. Das hat das Landgericht Stuttgart nun im Prozess gegen die Vereinigte Volksbank Böblingen entschieden (Aktenzeichen: 12 O 287/24). Die Frau hatte die Bank wegen Falschberatung verklagt.
Die Klägerin hatte 5.000 Euro in den als "risikoarm" angepriesenen Immobilienfonds gesteckt - empfohlen von der Volksbank Böblingen. Doch nach der Sonderbewertung im Juni 2024 verlor der Fonds von einem Tag auf den anderen massiv an Wert, die Anlegerin stand mit einem großen Verlust da.
Das Gericht stellte fest, dass die Bank die Klägerin falsch beraten hat. Obwohl diese sicherheitsorientiert war und keinerlei Erfahrung mit Fonds oder Zertifikaten hatte, empfahl die Bank ein Anlagepaket mit Produkten verschiedener Risikoklassen - darunter auch der offene Immobilienfonds UniImmo Wohnen ZBI. Besonders kritisch: Die Bank vermittelte den Eindruck, dieser Fonds sei ähnlich sicher wie ein Festgeld, da er in die niedrigsten Risikoklasse eingestuft wurde. Das Gericht bewertete dies als klaren Verstoß gegen die Beratungspflicht. Ein offener Immobilienfonds sei, unabhängig von der Marktlage, Schwankungen unterworfen und daher nicht mit einer sicheren Festgeldanlage vergleichbar.
Bereits im Februar hatte das Landgericht Nürnberg-Fürth geurteilt, dass die Risikoeinstufung des Fonds viel zu niedrig war (Az.: 4 HK O 5879/24).
#
www.ra-goldenstein.de