Nach fast 20 Jahren wird nun das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) aus dem Jahr 2002 novelliert. Markant ist der "grüne" Anstrich im Gesetzentwurf, der stark im Zeichen des Klimaschutzes steht. Die Begutachtungsfrist endet morgen, Freitag.
Der Entwurf zur WEG-Novelle 2022 sieht beispielsweise vor, dass die Rahmenbedingungen für die Installation von Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge verbessert werden. Geplant ist weiters, die Anbringung von Einzel-Photovoltaikanlagen und Beschattungsvorrichtungen zu begünstigen. Auch eine Mindestdotierung der Eigentümerrücklage ist vorgesehen. Zusätzlich rücken behindertengerechte Ausgestaltungen und der Einbau von einbruchsicheren Türen in den Fokus.
Insgesamt sollen dem Justizministerium zufolge in wärme-, klima- und energietechnischer Hinsicht "optimierte Voraussetzungen für die Erhaltung und Verbesserung von Gebäuden" geschaffen werden, hieß es am Donnerstag laut Parlamentskorrespondenz.
Wenn man den Umstieg auf elektrisch betriebene Fahrzeuge vorantreiben wolle, müssten auch Lademöglichkeiten im Bereich von Wohngebäuden geschaffen werden. Und auch mit Blick auf die Notwendigkeit, den Energiebedarf für Gebäude zu verringern und hier auf umweltfreundliche Technologien und Energieträger umzusteigen, sollten die Rahmenbedingungen im Wohnungseigentumsrecht verbessert werden. Die Durchsetzbarkeit der Maßnahmen werde über eine einfachere Beschlussfassung - unter Wahrung berechtigter Minderheitsrechte - erleichtert.
Maßnahmen zur "Dekarbonisierung", also zur Verringerung von CO2-Emissionen, sollen leichter möglich werden; ein "wesentliches Mittel dazu" sei die grundsätzlich verpflichtende Rücklagendotierung.
Geplant sind weiters ergänzende Änderungen bei den Pflichten des Gebäudeverwalters, um es dem einzelnen Wohnungseigentümer zu erleichtern, zur Wahrnehmung bestimmter Gestaltungsmöglichkeiten an die anderen Wohnungseigentümer heranzutreten.
(apa)