Der soziale und gemeinnützige Wohnbau ist eine wesentliche Säule des Wohnungsmarktes. Die Treffsicherheit ist hier von entscheidender Bedeutung. Und Anlegerwohnungen widersprechen jeder Treffsicherheit im sozialen Wohnbau.
Anlegerwohnungen haben ohne Zweifel ihre Berechtigung und eine wichtige volkswirtschaftliche Funktion. Allerdings nicht im Bereich des sozialen Wohnbaus. Die Wohnungsgemeinnützigkeit hat einen direkten Versorgungsauftrag gegenüber der Bevölkerung. Insbesondere steuerliche Vorteile machen gemeinnützigen Wohnraum günstig. Wenn dieser Vorteil jetzt auf Anleger umgelenkt wird, dann haben wir hier eine Benachteiligung gewerblicher Bauträger.
Es ist mehr als zu hinterfragen, wenn unsere Mitglieder hier mit steuerprivilegierten Unternehmen konkurrieren müssen. Letztlich wird dadurch die Grundlage des gemeinnützigen Steuerprivilegs relativiert. Wir bekennen uns zur Rolle einer gemeinnützigen Wohnungswirtschaft, die klar auf ihren Daseinszweck im Sinne des sozialen Wohnbaus fokussiert ist. Eine eindeutige gesetzliche Klarstellung gegen Anlegerwohnungen im sozialen Wohnbau ist hier erforderlich.