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Die Liberale Immobilienrunde e. V. (LIR) begrüßt die Initiative der Bundesregierung, mit dem neuen Gebäudetyp-E-Gesetz die Baukosten in Deutschland zu senken. Der vorgelegte Gesetzentwurf greift jedoch nach Auffassung der LIR zu kurz. Statt einer grundlegenden Vereinfachung des Bauens drohen zusätzliche Dokumentationspflichten, neue Haftungsrisiken und weiterhin hohe Baukosten. Die Bundesregierung stellt mit dem Gebäudetyp E Einsparungen von zehn bis 15 Prozent bei den Bauwerkskosten in Aussicht.
Erreicht werden soll dies insbesondere durch die Möglichkeit, vertraglich auf bestimmte Komfortstandards zu verzichten. „Weniger Steckdosen und der Verzicht auf Handtuchheizkörper werden die Wohnungsbaukrise in Deutschland nicht lösen. Wir müssen endlich an die wirklichen Kostentreiber heran: überzogene technische Anforderungen, komplexe Genehmigungsverfahren und immer neue kommunale Auflagen", erklärt Petra Müller, ehemalige Bundestagsabgeordnete und Vorstandsvorsitzende der Liberalen Immobilienrunde e. V. (LIR).
Rechtssicherheit statt zusätzlicher Bürokratie
Die LIR sieht insbesondere die fehlende rechtliche Klarheit kritisch. Wenn Bauherren und Bauunternehmen künftig detailliert dokumentieren müssen, von welchen technischen Standards sie abweichen und welche Einsparungen daraus entstehen, droht ein erheblicher zusätzlicher bürokratischer Aufwand. Hinzu kommt die ungeklärte Frage, inwieweit reduzierte Komfortstandards auch gegenüber späteren Mietern rechtssicher Bestand haben. „Ein Gesetz, das einfacheres Bauen ermöglichen soll, darf nicht zu komplizierteren Verträgen und neuen Haftungsrisiken führen. Wir brauchen klare gesetzliche Mindeststandards, auf die sich Bauherren, Planer, Unternehmen und Mieter gleichermaßen verlassen können", sagt Müller.
Die eigentlichen Kostentreiber bleiben unangetastet
Die Liberale Immobilienrunde fordert deshalb, die Reform deutlich umfassender anzulegen. Neben der Überprüfung technischer Normen müssen insbesondere energetische Anforderungen, kommunale Sondervorgaben, Infrastrukturkosten und naturschutzrechtliche Ausgleichspflichten auf ihre wirtschaftlichen Auswirkungen überprüft werden. Sicherheit, Gesundheitsschutz und notwendige Qualitätsstandards dürfen dabei nicht infrage gestellt werden. Es muss jedoch möglich sein, auf verzichtbare Komfortanforderungen zu verzichten, ohne neue Rechtsunsicherheiten zu schaffen.
Gebäudetyp E muss zum echten Reformprojekt werden
Die LIR fordert die Bundesregierung auf, das laufende Gesetzgebungsverfahren für eine grundlegende Vereinfachung des Bauens zu nutzen.
Dazu gehören insbesondere:
• klare und bundesweit möglichst einheitliche Mindeststandards für kostengünstiges Bauen
• rechtssichere Abweichungen von nicht sicherheitsrelevanten technischen Normen • eine eindeutige mietrechtliche Absicherung vereinbarter Baustandards
• der Abbau unnötiger Dokumentations- und Nachweispflichten
• eine kritische Überprüfung kostentreibender öffentlich-rechtlicher Anforderungen
„Deutschland braucht keinen neuen Namen für weiterhin teures Bauen. Deutschland braucht den politischen Mut, Standards tatsächlich zu vereinfachen. Bezahlbarer Wohnraum entsteht nicht durch immer neue Vorschriften, sondern durch wirtschaftlich realisierbare Bauprojekte", sagt Müller abschließend.
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