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Baukartell - Neuer BWB-Anlauf gegen Kronzeugenstatus der Strabag

Bundeswettbewerbsbehörde erhebt vorm Höchstgericht Rekurs gegen Kartellgerichtsbeschluss
Amelie Miller
Strabag
Strabag
© Strabag SE

Nachdem der Bauriese Strabag zuletzt auf Basis einer Entscheidung des Kartellgerichtes seinen Kronzeugenstatus im Baukartell behalten durfte, zieht die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) vors Höchstgericht. Sie hat gegen den Kartellgerichtsbeschluss nun Rekurs beim Obersten Gerichtshof als Kartellobergericht erhoben, teilte die BWB am Donnerstag mit. Die BWB sieht es als wahrscheinlich an, dass die Strabag trotz ihres Kronzeugenstatus womöglich nicht ausreichend kooperiere.

Die BWB brachte vorm Kartellgericht "neue vorliegende Tatsachen und Beweismittel" als Begründung dafür vor, dass der Strabag der Kronzeugenstatus aberkannt werden solle. Allerdings behielt die Strabag ihren Kronzeugenstatus. Dem Kartellobergericht werden laut BWB nun eine Reihe von rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der erfolgten Einschätzung des Kartellgerichts zur Überprüfung vorgelegt.

Im Kern geht es um die Rechtsfrage, ob ein Unternehmen in einem Kartell seinen Kronzeugenstatus behalten darf, wenn sich später herausstellt, dass die Absprachen weiter gingen als gedacht. Aus Sicht der BWB könnte es hier eine Rechtslücke geben, die der Gesetzgeber schließen müsste.

Im Fall der Strabag war das Verfahren im Oktober 2021 rechtskräftig abgeschlossen worden. Der börsennotierte Bauriese zahlte eine reduzierte Geldstrafe von 45,37 Mio. Euro. Ohne Kronzeugenstatus und Kooperation mit den Behörden wäre die Strafe höher ausgefallen. Im Lauf der weiteren Ermittlungen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) kamen der BWB aber Zweifel, ob die Strabag tatsächlich alles offen gelegt hat, was sie wusste. (apa)