Die Mietervertreter und Konsumentenschützer wurden über nahezu 15 Jahre nicht müde, eine Änderung der seit Jahrzehnten bestehenden Regelung eine Doppelvertretung von Mieter und Vermieter durch Immobilienmakler und einer Provision von beiden Seiten im Rahmen der Höchstprovisionsregelung laut Immobilienmaklerverordnung zu fordern. Die Mieter sollen von der Provision entlastet werden, nicht der Vermieter den Makler aussuchen, dem dann auch der Mieter eine Provision zu bezahlen hat. Immer wieder wurde betont, dass der Makler doch ohnehin nur für den Vermieter arbeitet. Nun dazu müsste man sich nur kurz mit der Tätigkeit des Maklers auseinandersetzen, was die Politik nicht getan hat – das war bei der Pressekonferenz, auf der die Neuerung angekündigt wurde, klar festzustellen.
Nicht viel Makleraufwand für Mieter?
Der Makler bemüht sich um den Vermittlungsauftrag (Akquisition), erhält diesen auch, wenn seine Dienstleistung attraktiv ist, bereitet die Vermarktung auf, sammelt alle Unterlagen und Dokumente und trägt sämtliche Vermarktungskosten. Wenn er dem ersten Mietinteressenten das Angebot sendet, hat er 50 Prozent seiner Arbeit hinter sich, wenn er die Tür bei der Besichtigung aufsperrt, zumindest 65 Prozent.Hier entsteht der Eindruck bei Mietinteressenten oder bei denen, die diese vermeintlich vertreten, dass der Aufwand für diesen zukünftigen Mieter, also Telefonate, Angebot, Besichtigung, Verhandlung mit dem Vermieter, Erklärung des Mietvertrags und Begleitung bis zur Übergabe, doch nicht so groß ist. Für den Vermieter wurde viel mehr geleistet.
Maklerleistungen für beide Seiten
Nun im konkreten Fall sind viele der Leistungen des Maklers für beide Seiten, dennoch wird wohl im Einzelfall der Aufwand des Maklers zugunsten des Vermieters ausfallen. Was aber vergessen wird ist die Leistung, die der konkrete Mietinteressent nicht nur bei der Anmietung der konkreten Wohnung, sondern bei seiner bisherigen Suche konsumiert hat.Suche in Immobilienportalen, wo vielleicht hunderte Wohnungen angesehen wurden, Anforderung von zig Angeboten, Kommunikation per Telefon oder E-Mail mit Maklern, einige Besichtigungen, um eben dann die eine Wohnung zu mieten.Der Vermieter bezahlt für den Aufwand, im Erfolgsfalle (!), für diese eine seiner Wohnungen. Der Mieter bezahlt für den Aufwand der bisherigen Suche, im Erfolgsfalle(!), für die dann gemietete Wohnung.
Im Auftrag des Vermieters
Mit dem Bestellerprinzip sind die Makler im Auftrag des Vermieters tätig und vertreten diesen, aus mit der Doppelvertretung. Der Mieter hat keinen Vertrag mehr mit dem Makler und wird damit nicht mehr von diesem vertreten. Da der Makler keine Provision vom Mietinteressenten erhalten kann, wird er auch keinen Maklervertrag mit ihm abschließen. War das wirklich so gewollt von den Konsumentenschützern?